Bildungsministerium fördert Berufsbildungsexport deutscher Anbieter

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung ist vorgesehen, eine begrenzte Zahl von Verbundprojekten zu fördern, die, ausgehend von den spezifischen Problemen und dem spezifischen Bedarf einzelner Zielregionen, innovative Lösungen für die nachhaltige Implementierung neuer Aus- und Weiterbildungsangebote in die Berufsbildungslandschaft der Zielregionen entwickeln. Die Zielregionen sollten in den ausgewählten Schwerpunktländern China, Indien, Vietnam oder im arabischen Raum liegen.

Neben der Konzentration auf Regionen in den oben genannten Schwerpunktländern wird eine Konzentration auf Schwerpunktthemen oder -branchen erwartet.

Die Vorhaben sollten vorzugsweise zu qualifizierten Fachkräften unterhalb des akademischem Niveaus auf Facharbeiterebene bzw. auf Ebene von ausgebildeten Fachkräfte im Bereich des mittleren Managements führen. Die Projekte sollten die Wirtschafts-, Praxis- und Handlungsorientierung der Auszubildenden in den Mittelpunkt stellen um deren Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.

Die Vorhaben sollten über die Entwicklung von Aus- und Weiterbildungsmodulen deutlich hinausgehen und deren Implementierung vor Ort enthalten. Die Implementierung muss innerhalb des Vorhabens so weitgehend erfolgen, dass nach Abschluss des Vorhabens eine dauerhafte Fortführung der Aus- und Weiterbildungsaktivitäten durch die Projektpartner in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den Zielregionen sichergestellt ist. Ein konkreter, zielgerichteter und entsprechend detaillierter Verwertungsplan wird erwartet.

Es ist erforderlich, dass alle notwendigen Aspekte der späteren Umsetzung berücksichtigt werden. Insbesondere gilt es zu beachten, dass die notwendigen Kompetenzen zur Entwicklung, Anpassung und Implementierung von Curricula im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung ausreichend in den Konsortien vorhanden sind und durch entsprechende Vorarbeiten der Partner, möglichst im internationalen Umfeld, belegt werden.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Projektpartnern wird erwartet, gegebenenfalls auch im Rahmen von Unteraufträgen.

Die Konsortien sollen aus mindestens zwei kommerziellen Anbietern bestehen. Die Laufzeit der Projekte sollte 3 Jahre nicht überschreiten.

Der Direktlink enthält Informationen der vollständigen Bekanntmachung zu folgenden Bereichen:

Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Gegenstand der Förderung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsvoraussetzungen
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Verfahren
Inkrafttreten
Kontakt:
iMOVE
beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Tel: 0228/ 107-1745
Fax: 0228/ 107-2895
E-Mail: info@imove-germany.de

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