Innovationsministerium informiert über gesetzliche Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen

Das Studienbeitragsgesetz tritt am 1. April 2006 in Kraft

Das Innovationsministerium informiert ab morgen (Samstag) umfassend über die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Studienbeiträgen in Nordrhein-Westfalen. Mit Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes zum 1. April 2006 geht allen staatlichen NRW-Hochschulen und den NRW-Schulen, die einen Abschluss mit Hochschulreife anbieten, eine Info-Broschüre zum Studienbeitragsgesetz zu. Im Internet kann die Broschüre ab dem morgigen Samstag als pdf-Datei unter der Adresse www.studieren.nrw.de heruntergeladen werden. Eine persönliche Beratung ist telefonisch über das Bürger- und ServiceCenter CallNRW unter 0180 – 3 100 110 (9 ct/Minute) oder per Mail unter studienbeitraege@callnrw.de zu erhalten.

Die Informationsangebote wenden sich an alle Studierenden in Nordrhein-Westfalen, an alle Schülerinnen und Schüler, die für sich die Aufnahme eines Studiums erwägen, sowie an Hochschullehrerinnen und -lehrer, Hochschulangehörige, Eltern und weitere Interessierte.

Mit dem Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes erhalten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ab dem Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge für Erstsemester bis maximal 500 Euro pro Semester zu erheben, ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden. Die Landesregierung strebt mit der Einführung von Studienbeiträgen deutlich verbesserte Studienbedingungen und damit eine bessere Ausbildung, kürzere Studiendauern, geringere Abbrecherquoten sowie ein neues, partnerschaftliches Verhältnis zwischen Hochschule und Studierenden an.

Die Hochschulen, die sich für die Einführung von Studienbeiträgen entscheiden, müssen nun in ihren Senaten eine entsprechende Satzung beschließen, die die konkrete Ausgestaltung vor Ort regelt. Bislang haben 17 der 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in ihren Senaten einen Grundsatzbeschluss für die Einführung von Studienbeiträgen gefasst, an den anderen Hochschulen ist der Entscheidungsprozess noch nicht in einen formalen Beschluss gemündet.

Media Contact

André Zimmermann idw

Weitere Informationen:

http://www.innovation.nrw.de

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