Strukturpolitik kann Infrastruktur in peripheren Räumen nur bedingt stärken

Die GRW-Fördergebietskulisse ist Grundlage für die Vergabe von Regionalbeihilfen Die Abgrenzung des Fördergebiets erfolgt auf Basis eines Gesamtindikators, der sich aus vier Regionalindikatoren zusammensetzt: der durchschnittlichen Arbeitslosenquote (Gewichtung 50%), dem Bruttojahreslohn je sozialversicherungspflichtig Beschäftigtem (40%), der Erwerbstätigenprognose (5%) und dem Infrastrukturindikator (5%).

Das BBSR hat in Vorbereitung der Förderperiode 2014 bis 2020 den Infrastrukturindikator konzeptionell überarbeitet und aktualisiert. Die gesamtdeutsche Überarbeitung und Neuberechnung dieses Indikators wird in der vorliegenden Broschüre zusammenfassend präsentiert. Dargestellt werden die Auswirkungen von Investitionen in den Bereichen sachkapitalorientierte, humankapitalorientierte sowie haushaltsorientierte Infrastruktur.

Die Infrastrukturausstattung wirkt sich maßgeblich auf die Attraktivität einer Region aus. So verspricht man sich von einer Verbesserung der Infrastruktur positive Standortentscheidungen von heimischen und internationalen Unternehmen, die im Ergebnis dazu führen, dass sich die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen, wie der Region verbessert. Vor diesem Hintergrund werden über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ u.a. auch Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur umfangreich gefördert.

Die Studie zeigt, dass die bestehenden Fördergebiete bei der Infrastrukturausstattung insgesamt deutlich schlechter abschneiden als die nicht geförderten Gebiete. In vielen dieser geförderten, oft peripheren Regionen resultiert diese ungünstige Situation auch aus der räumlichen Lage und Siedlungsstruktur, die durch politisches Handeln kaum zu beeinflussen sind. Für periphere Regionen gilt es daher, diese spezifischen Gegebenheiten für ihre Entwicklungen zu akzeptieren und auch alternative Optionen wie Tourismus oder Produktion regenerativer Energien zu nutzen. Letztendlich ist eine gute Infrastrukturausstattung eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für eine erfolgreiche Regionalentwicklung.

Die Studie ist in der Reihe BBSR-Berichte KOMPAKT erschienen und kann kostenfrei per E-Mail an silvia.becker@bbr.bund.de bestellt oder auf der Internetseite in der Rubrik „Veröffentlichungen“ abgerufen werden.

Kontakt:
Friederike Vogel, Stab Wissenschaftliche Dienste
Tel.: +49(0)228 401-1593
E-Mail: friederike.vogel@bbr.bund.de
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Steffen Maretzke, Referat Regionale Strukturpolitik und Städtebauförderung
Tel.: +49(0)228 401-2326
E-Mail: steffen.maretzke@bbr.bund.de
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS). Es berät die Bundesregierung bei Aufgaben der Stadt- und Raumentwicklung sowie des Wohnungs-, Immobilien- und Bauwesens.

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Friederike Vogel idw

Weitere Informationen:

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