Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser?

Seit gut einem Jahrzehnt hat diese Thematik nun auch verstärkt in Unternehmen Einzug gefunden. Die Rede ist von Compliance – einem Begriff der spätestens seit den letzten Datenschutzskandalen zunehmend in Kritik geraten ist.

Regeln und Gesetze sind so alt wie die Menschheit selbst. Erst ihre Existenz schafft die Grundlage für ein Zusammenleben. Und mehr noch: Ohne ihre Einhaltung könnte eine Gesellschaft gar nicht erst überleben. Seit gut einem Jahrzehnt hat diese Thematik nun auch verstärkt in Unternehmen Einzug gefunden. Compliance ist das Stichwort und obwohl es dafür bislang keine deutsche Übersetzung gibt, bedeutet es eigentlich nur eines: Das Befolgen und Überwachen von Regeln.

Im Grunde eine gute Sache. Spätestens seit den letzten Datenschutzskandalen ist dieser Begriff jedoch zunehmend in Kritik geraten. Immer mehr Arbeitnehmer fühlen sich verunsichert und anstelle von Rechtstreue werden nun auch Begriffe wie Panikmache und Kontrollwahn ins Spiel gebracht.

Prof. Dr. Peter Baumeister ist Compliance-Beauftragter an der SRH Hochschule Heidelberg. Die Einführung eines Kontrollsystems hat seiner Ansicht nach grundsätzlich erstmal keine Nachteile: „Bei Compliance geht es in erster Linie um den Aufbau und die Stärkung des Werts von Regeleinhaltungen. Je nach Unternehmen kann dies einen entscheidenden Beitrag zur Bekämpfung von Regelverstößen leisten.“

Für die einzelnen Unternehmen bedeute dies jedoch nicht, dass Compliance grundsätzlich als erweiterte Mitarbeiterkontrolle betrachtet werden dürfe. Wäre dem so, so sei nach Baumeister der eigentliche Sinn grundlegend verkannt. Denn ein richtig verstandenes Compliance-System habe für den Mitarbeiter keine negativen Auswirkungen. Ganz im Gegenteil: „Allein das Wissen, dass die Einhaltung von Regeln die volle Unterstützung bei der Geschäftsleitung genießt, kann zu einer entspannten Arbeitsatmosphäre führen. Dazu gehört aber auch, dass die Geschäftsleitung selbst jeden Tag aufs Neue vorlebt, was sie von ihren Mitarbeitern erwartet“, so Baumeister.

Grundsätzlich könne sich kein Arbeitnehmer vor angemessenen Compliance-Systemen schützen. Rechtswidrige Praktiken, die beispielsweise gegen den Datenschutz verstoßen, müsse jedoch kein Mitarbeiter dulden. In Zweifelsfällen rät Baumeister, den Betriebsrat zu informieren oder Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht einzuholen.

Media Contact

Sabrina Lieb idw

Weitere Informationen:

http://www.fh-heidelberg.de

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