Landeshochschulkonferenz: Studienbeiträge durch sozialverträgliches Darlehenssystem begleiten

Landeshochschulkonferenz fordert alternative Finanzierungswege für Ausfallfonds


Die Einführung von Studienbeiträgen muss durch das Angebot eines sozialverträglichen Darlehenssystems begleitet werden. Dazu gehört insbesondere, dass alle Studierenden diese Studiendarlehen zu gleichen Konditionen, ohne Bonitätsprüfungen und mit einer günstigen Verzinsung in Anspruch nehmen können. Das fordert der Vorstand der Landeshochschulkonferenz Niedersachsen (LHK) in seiner Stellungnahme zum Entwurf des niedersächsischen Haushaltsbegleitgesetzes 2006. Auf strikte Ablehnung des LHK-Vorstandes stoßen Planungen des Landes, die Hochschulen für die Finanzierung eines Ausfallsfonds aufkommen zu lassen. Dies hätte zur Folge, dass die von Studierenden gezahlten Studienbeiträge nicht mehr uneingeschränkt für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zur Verfügung ständen.

Wie der LHK-Vorstand ist seiner Stellungnahme betont, ist bei einem Darlehenssystem für Studierende, das auf Bonitätsprüfungen verzichtet und sozialverträgliche Konditionen zusichert, mit höheren Rückzahlungsausfällen zu rechnen als bei marktüblichen Kreditangeboten. Um die Studiendarlehen dennoch mit einer günstigen Verzinsung anbieten zu können, werde es notwendig sein, die Darlehen vergebende Bank durch die Einrichtung eines Fonds von dem erhöhten Risiko des Rückzahlungsausfalls zu entlasten. Die Übernahme des Ausfallrisikos ist nach Ansicht der Landeshochschulkonferenz jedoch nicht Aufgabe der Hochschulen. Sie schlägt daher alternative Finanzierungswege vor, etwa durch den Staat auf Landes- oder Bundesebene, durch dritte Geldgeber wie beispielsweise Unternehmen oder durch eine Kombination beider Möglichkeiten.

Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen bezieht außerdem in einem Positionspapier Stellung zu Studienbeiträgen und Studiendarlehen. „Verfassungsgrundsätze und politischer Wille verlangen ein sozialverträgliches Studienbeitragsmodell“, heißt es in diesem LHK-Papier. Dabei sei das Land verpflichtet, diese Sozialverträglichkeit zu garantieren. Studierwillige aus einkommensschwachen Verhältnissen dürften durch die Einführung von Studienbeiträgen nicht von der Aufnahme eines Studiums abgeschreckt werden. Bei der Rückzahlung der Studiendarlehen müsse außerdem eine Befreiung von der Zahlungsverpflichtung möglich sein, wenn aufgrund der finanziellen Verhältnisse die Darlehenssumme innerhalb der Laufzeit nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden könne. Darüber hinaus fordert die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen, beim Aufbau eines Studiendarlehenssystems eine bundeseinheitliche Lösung anzustreben, die die Mobilität von Studierenden im Bundesgebiet sichert.

Media Contact

Marietta Fuhrmann-Koch idw

Weitere Informationen:

http://www.uni-goettingen.de/

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