6. Handelsblatt-Konferenz: Betriebliche Altersversorgung

Mit In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) zum 1. Januar 2005 haben sich die steuerlichen und rechtlichen Vorgaben für betriebliche Altersvorsorge-Modelle geändert und die schrittweise nachgelagerte Besteuerung von Alterseinkünften begonnen. Die 6. Handelsblatt-Jahrestagung „Betriebliche Altersversorgung“ (7. bis 9. März 2005, Berlin) greift die Auswirkungen des AltEinkG für die Versicherungswirtschaft sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf und stellt die weiteren soziopolitischen, gesetzlichen und steuerlichen Entwicklungen im betrieblichen Vorsorgemanagement zur Diskussion.

Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup (Technische Universität Darmstadt) zeigt den möglichen Weg der gesetzlichen Rente zur Basissicherung auf. Die Zukunft der kapitalgedeckten Altersvorsorge sowie weitere Perspektiven für die betriebliche Altersversorgung (bAV) beschreibt Staatssekretär Volker Halsch (Bundesministerium der Finanzen). Die Impulse, die auf europäischer Ebene durch die EU-Pensionsfondsrichtlinie auf die Alterversorgung wirken, erläutert Reinhard Laars (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Christine Harder-Buschner (Bundesministerium der Finanzen) erläutert die Neuerungen und weiteren Änderungspotenziale des AltEinkG. Rund 4300 Euro können seit dem 1. Januar 2005 bei Betriebsrenten steuerfrei angespart werden. Direktversicherungen partizipieren von dieser Regelung ebenso wie Pensionskassen und -fonds. Kapitalbildende Lebensversicherungen sind gegenüber anderen Kapitalanlageformen nicht weiter steuerlich begünstigt, so dass immer mehr Versicherer ihre Produkte den neuen Anforderungen anpassen und zunehmend betriebliche Vorsorgeprodukte anbieten.

Wie sich Lebensversicherer nach dem AltEinkG im Markt positionieren können, erläutern Dr. Michael Hessling (Allianz Lebensversicherungs AG) und Dr. Martin Wagener (Gothaer Lebensversicherung AG). Der Gothaer-Vorstand stellt zu den neuen Regelungen fest: „Die betriebliche Altersvorsorgung ist durch die Reformen noch weiter gestärkt worden. Nur ist sie leider immer noch zu kompliziert.“ Wagener schlägt eine Reduzierung der fünf Durchführungswege vor, um die bAV noch weiter zu vereinfachen.

Auf die unternehmerischen Risiken der bAV für die Unternehmen geht Dr. Marco S. Arteaga (Mercer Human Resource Consulting GmbH) ein. Er macht eine Neugewichtung der unternehmensinternen Interessen an der bAV aus: „Stand früher die Attraktivität der Versorgungsleistungen im Vordergrund, so sind es heute die mit den Pensionsverpflichtungen einhergehenden Risiken, die für Human Resource- und Finanzmanagement der Unternehmen besondere Relevanz haben“. Für Arteaga sind „nicht eingeplante Erhöhungen der Verbindlichkeiten, volatile Finanzierungskosten und Unterdeckung der Versorgungsverpflichtungen wesentliche Risiken, die Unternehmen in erhebliche Schwierigkeiten mit Kapitalgebern und Anteilseignern bringen können.“

Wie die Gestaltung zeitgemäßer Betriebsrenten-Konzepte in den Unternehmen aussieht, beschreiben unter anderem Michael Weinholzer (RWE Systems AG) und Peter Müsken (GEW RheinEnergie AG). Die Möglichkeiten von Lebenszeitenkonten als „sechsten“ bAV-Durchführungsweg zeigt Thomas Ehm (Airbus Deutschland GmbH) auf.

Die Auswirkungen der Deregulierung von Pensionskassen ist das Thema von Joachim Schwind (Pensionskasse der Höchst-Gruppe VVaG). An den Diskussionen über die Zukunft der bAV beteiligen sich auch die BAV-Experten Prof. Dr. Klaus Heubeck (Heubeck AG), Prof. Dr. Reinhard Höfer (Höfer Vorsorge-Management GmbH & Co. KG) sowie Prof. Dr. Wolfgang Gerke (Universität Erlangen-Nürnberg).

Das laufend aktualisierte Programm finden Sie im Internet unter: www.euroforum.de/pr_bav2005

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