2. Würzburger Tagung zum Technikrecht

Automatisierte Fahrzeuge werden nach den Ankündigungen verschiedener Hersteller bereits ab 2020 verfügbar sein. Dazu sind jedoch noch zahlreiche juristische Hürden zu überwinden, etwa in den Bereichen Zulassung, Haftung sowie Verhaltens- und Versicherungsrecht. Rechtliche Herausforderungen, mögliche Lösungsansätze und gesellschaftliche Auswirkungen dieser Entwicklung werden im Rahmen der 2. Würzburger Tagung zum Technikrecht diskutiert.

Zahlreiche Rechtsprobleme ungelöst

Momentan geht das gesamte Straßenverkehrsrecht davon aus, dass der Fahrer die Hauptverantwortung für das Führen das Fahrzeugs besitzt: Entsprechende Vorschriften finden sich etwa im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (einem grundlegenden internationalen Vertrag), den ECE-Regeln (Zulassungsrecht) sowie der StVO (Verhaltensrecht).

Welche Änderungen wären daher in den genannten Bereichen erforderlich, um automatisierte Fahrzeuge zu ermöglichen? Wie würden diese die Haftungsverteilung zwischen Fahrer, Halter und Hersteller beeinflussen? Welche Herausforderungen ergeben sich aus versicherungsrechtlicher Sicht und welche gesellschaftlichen Auswirkungen sind zu erwarten?

Diese und weitere Fragen werden im Rahmen der Tagung von Experten aus Wissenschaft und Industrie interdisziplinär unter dem Blickwinkel von Technik und Recht untersucht.

Fakten zur Tagung

Die 2. Würzburger Tagung zum Technikrecht „Rechtliche Aspekte der Fahrzeugautomatisierung“ findet am Freitag und Samstag, 17. & 18. Oktober, im Gebäude der Alten Universität, Domerschulstraße 16 statt. Rund 80 Juristen und Ingenieure aus verschiedenen Fachbereichen werden dazu erwartet.

Die Tagung richtet sich an Interessierte aus Industrie, Wissenschaft und Forschung sowie Studierende des Rechts und der technischen Wissenschaften. Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Um eine Anmeldung über unten stehende Homepage wird bis zum 26. September 2014 gebeten.

Organisiert wird die Tagung von der Forschungsstelle RobotRecht an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg unter der Leitung von Professor Eric Hilgendorf. Die Forschungsstelle beschäftigt sich seit 2010 schwerpunktmäßig mit den rechtlichen Implikationen von automatisierten Systemen.

Forschungsgebiete sind sämtliche Rechtsprobleme (Zivil-, Straf- und Öffentliches Recht), die beispielsweise Industrie 4.0, Drohnen, Medizinrobotik und insbesondere autonome bzw. hochautomatisierte Fahrzeuge aufwerfen.

Kontakt

Forschungsstelle RobotRecht, Prof. Dr. Dr. Eric Hilgendorf, Juristische Fakultät, Universität Würzburg, robotrecht@jura.uni-wuerzburg.de

http://www.robotrecht.de

Media Contact

Gunnar Bartsch Julius-Maximilians-Universität Würzburg

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