15. Nürtinger Tierschutztagung

Die 15. Nürtinger Tierschutztagung, eine gemeinsame Veranstaltung der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG), der Gesellschaft für Versuchstierkunde (GV-Solas) und der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz sprengte beinahe den Rahmen an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt in Nürtingen (HfWU). Über 200 Teilnehmer zumeist aus dem deutschsprachigen Raum beschäftigten sich vier Tage lang mit Fragen zum Tierschutz.

Diskussionen um Tiere sind häufig emotional geführt. Um dem entgegenzutreten hatte HfWU-Professor Dr. Thomas Richter, Veranstalter der Tagung, die ethische Betrachtung um den Wert des Tieres an den Anfang gestellt. Nachdem Professor Dr. Thomas Richter die Rekordteilnehmerzahl freudig verkündet hatte und Rektor Professor Dr. Werner Ziegler sowie Bürgermeister Rolf Siebert die Teilnehmer an der Nürtinger Hochschule begrüßt hatten, konnte Dr. Uta Eser die Zuhörer mit ihrer ethischen Betrachtungsweise fesseln.

Warum Tierschutz geboten sei, leitete Dr. Uta Eser von der Koordinationsstelle Wirtschaft und Umwelt der HfWU, mit drei Ansätzen her: Dem eines Nutzwertes, dass es klug sei Tierschutz zu betreiben und nicht die Gans zu schlachten, die goldene Eier lege. Dem Tugendansatz, der das Mitleid mit dem Tier in den Vordergrund stellt und es als leidensfähiges Individuum betrachtet. Und der Pflichtenansatz, der aufgrund gesetzlicher Regeln bestimmte Handlungen verbietet und Tiere schützt.

Tierschutz um des Tieres Willen stellt den eigenen Wert des Tieres in den Mittelpunkt der Betrachtung und geht vom Nutz- oder Tauschwert, der extern bestimmt ist, weg. Allerdings lässt sich die Frage nach dem Selbstwert von Tieren nicht pauschal beantworten, wie Dr. Uta Eser am Beispiel von Goldhamster und Spinne deutlich machte. Während ein Großteil der Menschen sich vermutlich für den Schutz eines Goldhamsters einsetzen würden, sähe dies beim Schutz einer Spinne möglicherweise anders aus.

Für Dr. Eser ist die Beziehung von Menschen und Tieren die Grundlage für eine Begründung von Tierschutz, indem die menschliche Vernunft die Maßstäbe setze. Ein Tagungsteilnehmer verwies auf das Modell in der Schweiz, wo es seit einigen Jahren im Kanton Zürich einen Anwalt für Tiere gibt, der deren Interessen vertrete. Über eine solche Einrichtung in der gesamten Schweiz stimmen die Eidgenossen am 7. März ab.

Einen interessanten Einblick in die Gesetzeslage in Europa und Deutschland gab Katharina Kluge vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Bonn, die einerseits einen Überblick über die aktuellen Verordnungen gab und gleichzeitig einen Ausblick auf sich ändernde Gesetze wagte. Ein wichtiges Verbraucherthema ist hierbei die Diskussion um die Tierschutzkennzeichnung, um dem Verbraucher erkennbar zu machen, inwieweit tierische Produkte schutzgerecht produziert worden sind. Umfragen hätten ergeben, dass Verbraucher bereit seien für tierschutzgerechte Produkte einen höheren Preis zu bezahlen.

Die viertägige Tagung mit über 40 Referenten hat neue Maßstäbe gesetzt und ein breites Thema abgedeckt. Schon der erste Tag zum Thema „Fütterung von jagdbarem Wild“ brachte spannende Diskussionen und neue Impulse. Erstmals ist hierbei über Wild unter Tierschutzaspekten diskutiert worden. Weitere Schwerpunkte waren die EU-Richtline für Versuchstiere aus Sicht der Verwaltung, der Wissenschaft und des Tierschutzes sowie die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren. Am Schlusstag stehen Ziervögel, Hunde und Pferde im Mittelpunkt der Betrachtung. Hier schließt sich auch der Kreis zur HfWU, die seit vergangenem Herbst den in Deutschland einzigartigen Studiengang „Pferdewirtschaft“ anbietet.

Prof. Dr. Thomas Richter ist vom enormen Interesse und dem Verlauf der Tagung begeistert und hat den Themenschwerpunkt Nutztiere für die nächste Auflage in einem Jahr bereits im Kopf.

Media Contact

Andreas Bulling idw

Weitere Informationen:

http://www.hfwu.de/

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