10. Cottbuser Medienrechtstage zu »Fake News, Hate Speech und Whistleblowing«

Zum zehnten Mal veranstaltet das Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften die Cottbuser Medienrechtstage der BTU Cottbus-Senftenberg im Brandenburgischen Landesmuseum für moderne Kunst Cottbus (dkw) – in diesem Jahr am 12. und 13. Oktober zu den brisanten und hoch aktuellen Themen: Fake News, Hate Speech und Whistleblowing. Dabei richtet die Veranstaltung einen Fokus darauf, wie diese so differenzierten Themen doch miteinander zusammenhängen.

Hierzu sprechen der leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Brocher sowie der Rechtsanwalt Dr. Tobias Teicke von CMS Hasche Sigle und Thomas-Gabriel Rüdiger von der Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg. In diesem Jahr referiert Prof. Dr. Winfried Bullinger zum Thema „Fake News sind auch News – Rechtliche Aspekte der Tatsachenbehauptung“.

Er geht dabei unter anderem auf die rechtlichen Grundlagen ein. Prof. Tony Möller von der Universität Wismar spricht über die forensische Betrachtung von Fake News mittels digitaler Jurisprudenz. Zum Umgang mit Fake News und Social Bots im journalistischen Alltag wird Dr. David Biesinger, Leiter Multimediale Information und Programmchef von Inforadio des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) referieren. Des Weiteren konnte Dr. Michael Littger, Geschäftsführer von Deutschland sicher im Netz e.V., für einen Vortrag gewonnen werden. Er wird erläutern, wie man Falschnachrichten entlarvt und richtig reagiert.

Die Veranstaltung richtet sich an Juristen/innen, Beschäftigte in Medienunternehmen und an alle, die sich beruflich und privat mit diesen Themen auseinandersetzen. Die Referierenden sind Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Praxis. Anmeldungen sind bis zum 11. Oktober 2017 möglich.

Die Fachveranstaltung mit Seminarcharakter wird im Rahmen der postgradualen weiterbildenden Studiengänge „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen (M.B.L.)“ und „Forensic Sciences and Engine-ering (M.Sc.)“ angeboten. Teilnehmende der Medienrechtstage erhalten hierüber eine Bescheinigung, die Fortbildungsnachweis gem. § 15 FAO sein kann (vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer).
Die Teilnahmegebühr für beide Tage der „10. Cottbuser Medienrechtstage“ beträgt 180€. Bei Teilnahme an einem Tag werden Gebühren in Höhe von 100€ fällig. Für Studierende und Mitarbeitende der BTU Cottbus-Senftenberg ist die Gebühr um die Hälfte ermäßigt.

Anmeldung und weitere Informationen
Viola Pieper, Weiterbildungszentrum der BTU Cottbus – Senftenberg,
T 0355 69-3614
E weiterbildung@b-tu.de

Claudia Tippmann
T 0355 69-2079
E tippmann@b-tu.de
http://www.b-tu.de/wirtschaftrecht-technologie-mbl

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