Öffentliche Beschaffung als Innovationstreiber bisher völlig unterschätzt

Bund, Länder und Kommunen kaufen jährlich für rund 260 Milliarden Euro Waren und Dienstleistungen ein. Das sind etwa 12 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. „Wenn die öffentliche Hand bei der Beschaffung konsequent auf innovative Produkte setzt, kann das zu einem enormen Innovationsschub in Deutschland führen“, sagte Prof. Frieder Meyer-Krahmer, Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung am Mittwoch in Berlin.

Beispiele seien intelligente Energiekonzepte von Schulgebäuden oder Rathäusern, die Ausstattung des Fuhrparks mit neuartigen Antriebstechnologien oder der Einsatz von spezieller Software. „Die innovationsorientierte Beschaffung durch die öffentliche Hand ist meistens die wirtschaftlichste Variante, wenn man alle Kosten und den Nutzen für die Öffentlichkeit über den gesamten Lebenszyklus betrachtet. Daher setzt die Bundesregierung im Rahmen der Hightech-Strategie auf eine stärkere öffentliche Nachfrage nach innovativen Produkten. Hier gibt es aktuell erheblichen Nachholbedarf“, sagte Meyer-Krahmer.

Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesforschungsministeriums zeigt, dass Innovation bei den übergeordneten Beschaffungszielen deutscher Verwaltungen bisher zu wenig Bedeutung beigemessen wird: 46% der befragten Verwaltungen geben an, dass die Innovationsförderung eine „eher geringe“ Bedeutung hat. Im Ranking einer Auswahl von 10 mit der Beschaffung verbundenen Zielen rangiert die Innovationsförderung auf dem letzten Platz. Die Wegweiser GmbH Berlin hatte im Rahmen des jährlichen „Monitoring Verwaltungsmodernisierung & eGovernment“ bei über 1.200 Verwaltungen in Deutschland deren Bereitschaft zum Kauf innovativer Produkte untersucht. „Wir wollen jetzt bei der konkreten Umsetzung vor Ort in den Beschaffungsstellen vorankommen: motivieren, qualifizieren und so die Beschaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen anstoßen, damit sich andere an Beispielsfällen orientieren können“, sagte Meyer-Krahmer.

Die Studie zeigt, dass der einzelne Entscheidungsträger in den Verwaltungen offener für innovative Produkte und Dienstleistungen ist als der „Verwaltungsapparat“. So gaben 88% der Befragten an, selbst eine „hohe“ bzw. „sehr hohe“ Bereitschaft zu haben, neue und innovative Produkte und Dienstleistungen einzubeziehen. Als hemmende Faktoren für eine innovationsorientierte Beschaffung werden vor allem Kosten, fehlende Sicherheiten und mangelnde interne Akzeptanz betrachtet. Fördernde Faktoren sind vor allem der Nachweis der Wirtschaftlichkeit oder die Verbesserung bestehender Prozesse. Impulsgeber für den besseren Einsatz innovativer Produkte sind für die Verwaltungen überwiegend ihre Leitung. Dabei wünschen sich die Verwaltungen zugleich eine Vereinfachung des Vergaberechts, um innovative Produkte und Dienstleistungen stärker bei der Beschaffung zu berücksichtigen. Aktuell bezeichnen die Verwaltungen das „Verhandlungsverfahren“ (freihändige Vergabe) und den „wettbewerblichen Dialog“ als die Vergabearten, die am ehesten geeignet sind, innovative Anbieter zu berücksichtigen.

Die vollständigen Ergebnisse der Studie mit Handlungsempfehlungen erscheinen im Jahrbuch „Verwaltungsmodernisierung & eGovernment Deutschland 2007/2008“, das anlässlich der 9. Beschaffungskonferenz (www.beschaffungskonferenz.de) erscheint.

Auf dem Jahrestreffen von Investitions- und Einkaufsentscheidern aus Bund, Ländern und Kommunen sowie Unternehmen der Privatwirtschaft am 20. und 21. September in Berlin werden Wege der Beschaffung von „Hightech“ wichtiges Thema sein.

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