Finanzämter im Vergleich: Rheinland-Pfalz erzielt höchste Zufriedenheitsquote
Bertelsmann Stiftung befragt Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine in vier Bundesländern
Bei einer flächendeckenden Befragung zur Leistungsfähigkeit von Finanzämtern in Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen bewerten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine den Fiskus überwiegend positiv. An der Befragung, die die Bertelsmann Stiftung und die vier Bundesländer im Rahmen des Projekts „Leistungsvergleich zwischen Finanzämtern“ durchgeführt haben, nahmen rund 5.300 Steuerberater und 2.500 Lohnsteuerhilfevereine teil.
Bei der Gesamtbewertung durch die Steuerberater sind die Unterschiede zwischen den Ländern nicht sehr gravierend. Auf den Spitzenreiter Rheinland-Pfalz mit der Durchschnittsnote 2,6 folgen in geringem Abstand die bayerischen Finanzämter mit einer Note von 2,8, die Thüringer Finanzämter mit 2,9 und die Finanzämter Sachsens mit 3,0. Die Lohnsteuerhilfevereine bewerten die Finanzamtsleistungen insgesamt etwas positiver als die Steuerberater. Sie geben den Finanzämtern in Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz im Schnitt eine 2,4 und den bayerischen Finanzämtern eine 2,5.
„Dass die Lohnsteuerhilfevereine im Vergleich zu den Steuerberatern die Leistungen der Finanzämter positiver bewerten, könnte darin begründet sein, dass die Lohnsteuerhilfevereine steuerlich weniger komplexe Sachverhalte im Arbeitnehmerbereich betreuen“, vermutet der in der Bertelsmann Stiftung zuständige Projektmanager Yves Michels. Außerdem werde die zuviel einbehaltene Lohnsteuer in der Regel zeitnah erstattet.
Die wichtigsten Zufriedenheitskriterien sind nach Angaben der Steuerberater die telefonische Erreichbarkeit, die Bearbeitungsdauer sowie die Gewährung des „rechtlichen Gehörs“ (die Möglichkeit, noch vor Erteilung des Steuerbescheids beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen). Rechtliches Gehör finden die Steuerberater nach ihrer Einschätzung in allen vier Ländern praktisch gleichermaßen. Außer in Rheinland-Pfalz (2,9) erhielten alle anderen Finanzämter eine 3,1 im Durchschnitt. Die Lohnsteuerhilfevereine bewerteten die Finanzämter im Schnitt eine halbe Note besser.
Die telefonische Erreichbarkeit wird in Bayern von den Steuerberatern mit 3,3 schlechter eingeschätzt als in den anderen Ländern mit jeweils 2,6. Auch hier werten die Lohnsteuerhilfevereine die Situation besser, jedoch schneiden auch bei ihnen die bayerischen Finanzämter mit 2,8 weniger gut ab als in den anderen Ländern. Hier liegen die Sachsen und Thüringer mit 2,1 deutlich vorn. Rheinland-Pfalz erreicht hier einen Wert von 2,5.
Am wenigsten zufrieden mit der Bearbeitungsdauer sind die Steuerberater in Sachsen. Die dortigen Finanzämter erhalten nur eine 3,7, während die Finanzämter der anderen Länder im Schnitt mit Noten zwischen 3,0 und 3,2 bewertet werden. In punkto Bearbeitungsdauer sind sich die Lohnsteuerhilfevereine mit den Steuerberatern nahezu einig. Die Abweichungen in der Benotung sind sehr gering. Allerdings weichen Zufriedenheit und tatsächliche Bearbeitungsdauer auch oft voneinander ab.
Schließlich wurden die Steuerberater speziell nach der Arbeit der Betriebsprüfung befragt. Kriterien waren neben der Freundlichkeit und Kompetenz der Prüferinnen und Prüfer vor allem die Prüfungsdauer und die Übersichtlichkeit der Prüfungsberichte. Dabei hat Rheinland-Pfalz mit einer Note von 2,4 etwas besser abgeschnitten als Bayern und Thüringen (jeweils 2,7) und Sachsen (2,8).
„Die Befragung soll die Zusammenarbeit der Finanzämter mit den steuerberatenden Berufen verbessern. Die unterschiedlichen Ergebnisse der einzelnen Finanzämter zeigen, in welchen speziellen Bereichen die Kunden Verbesserungsbedarf sehen. Aufgabe jedes einzelnen Finanzamtes ist es nun, die eigenen mit den Ergebnissen der anderen Ämter zu vergleichen, um für die dabei konkret aufgezeigten Schwachstellen nach Verbesserungsmöglichkeiten suchen zu können“, erklärt Yves Michels.
Die Befragung der Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine bildet den Abschluss der Datenerhebung der Finanzverwaltungen bei den Finanzamtskunden. In den vergangenen Jahren wurden Besucher von Finanzämtern und Steuerpflichtige, die nicht steuerlich beraten werden, befragt. In dem Projekt „Leistungsvergleich zwischen den Finanzämtern“ werden neben der Kundenzufriedenheit auch die Wirtschaftlichkeit, die Qualität der Arbeit und die Mitarbeiterzufriedenheit in den Finanzämtern der vier Länder untersucht und verglichen.
Über die Bertelsmann Stiftung:
Die Bertelsmann Stiftung versteht sich als Förderin des Wandels für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Sie will Reformen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Soziales, Gesundheit sowie Internationale Verständigung voranbringen. Die 1977 von Reinhard Mohn gegründete, gemeinnützige Einrichtung hält die Mehrheit der Kapitalanteile der Bertelsmann AG. In ihrer Projektarbeit ist die Stiftung unabhängig vom Unternehmen und parteipolitisch neutral.
Rückfragen an: Yves Michels, Telefon: 05241 / 81-81278
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