Umfassendes Konzept zur Reform der sozialen Sicherung

Eine Senkung der Grenzbelastung von Ar­beitseinkommen um fast 20 Prozentpunkte ist möglich. Zu dieser Auffassung kommt eine von der Bertelsmann Stiftung, der Heinz Nixdorf Stiftung und der Ludwig-Erhard-Stiftung einge­setzte Expertengruppe, die jetzt ein umfassendes Konzept zur Reform der sozialen Sicherung vorgelegt hat, das am 14. November 2003 in Berlin öffentlich vorgestellt wird.

„Beschäftigung und Bruttoinlandsprodukt würden durch diese Reform um jeweils ca. 5 Pro­zent ansteigen. Zudem könnten die Einkommensteuersätze um rund 4,5 Prozentpunkte ge­senkt, oder alternativ das staatliche Budgetdefizit um rund 22 Milliarden Euro abgebaut wer­den“, betonte Kirsten Witte, zuständige Projektleiterin der Bertelsmann Stiftung.

Erreicht werden soll diese Initialzündung für mehr Wachstum und Beschäftigung durch eine grundsätzliche, ordnungspolitisch fundierte Neuordnung der Sozialen Sicherungssysteme: Die Rückbesinnung auf deren eigentliche Funktionen, eine langfristige finanzielle Stabilisierung der Systeme und deren verteilungspolitisch ausgewogene Neujustierung sind die zentralen Anliegen des Reformvorschlages.

Zur Reform der Krankenversicherung wollen die Experten die positiven Ansätze der Rürup- und der Herzog-Kommissionen miteinander verbinden: Sie fordern einen einkommensunabhängigen, kassenspezifischen Grundbeitrag in Höhe von 190 Euro. Dieser soll von allen Bür­gern gezahlt werden, also auch von denen, die sich aufgrund ihres hohen Einkommens bisher privat versichern konnten. Zudem plädieren die Wissenschaftler für einen unverfälschten Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Anders als von Rü­rup und Herzog gefordert, sollen auch Kinder einen Beitrag in Höhe von 75 Euro zahlen. Um eine Schlechterstellung der Familien zu vermeiden, wird eine gleichzeitige Erhöhung des Kindergeldes auf 295 Euro pro Monat vorgeschlagen.

Die Pflegeversicherung soll in die Krankenversicherung integriert werden. Hierdurch würden in der gesetzlichen Krankenversicherung größere Anreize zur Gesundheitsprävention gegeben und die zahlreichen Schnittstellenprobleme bei der Inanspruchnahme von Gesundheits- und Pflegeleistungen beseitigt. Um das Leistungsniveau für die schwer Pflegebedürftigen trotz der demographischen Entwicklung aufrecht erhalten zu können, schlagen die Experten die Ab­schaffung der ersten Pflegestufe vor. Dieses Risiko solle – wie vor Einführung der Pflegeversicherung – durch privates Ansparen abgesichert werden.

Grundsätzlich umsteuern will die Expertengruppe in der Arbeitslosenversicherung. Für ar­beitsfähige Sozialhilfeempfänger soll der Sockelbetrag der Sozialhilfe halbiert werden. Gleichzeitig soll Hinzuverdienst bis zu einer Höhe von 300 Euro gar nicht, bis zu einer Höhe von 600 Euro nur zur Hälfte auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Verbunden wird dies mit einer Verpflichtung der Kommunen, für entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten zu sor­gen.

Schon durch ein dreijähriges Ansparen in Höhe des jetzigen Beitragssatzes zur Arbeitslosen­versicherung können Arbeitnehmer ein halbes Jahr Arbeitslosigkeit durch eigene Ersparnis überbrücken. Daher plädieren die Experten außerdem dafür, die Versicherungspflicht für Ar­beitnehmer abzuschaffen. Zumindest aber sollten im Rahmen der Versicherungspflicht Leis­tungsniveau und Bezugsdauer begrenzt, Beiträge nach Risikoklassen gestaffelt und Karenz­zeiten eingeführt werden. Einstellen bzw. steuerfinanzieren wollen die Experten auch die bis­her beitragsfinanzierte aktive Arbeitsmarktpolitik – sie macht immerhin 40 Prozent des Bud­gets der Bundesanstalt und damit des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung aus.

Wie Rürup und Herzog wollen auch die Experten der drei Stiftungen an der Umlagefinanzie­rung in der Rentenversicherung festhalten. Allerdings soll der Beitragssatz eingefroren wer­den und das Leistungsniveau soll streng beitragsäquivalent sein. Nur so ist zu gewährleisten, dass die durch den demographischen Wandel verursachten Finanzierungsprobleme „verursa­chungsgerecht“ auf die Generationen verteilt werden. Durch eine Pflichtversicherung der ge­samten Bevölkerung sollen sich – wie in der Krankenversicherung – zukünftig alle Bürger am Generationenvertrag der Rentenversicherung beteiligen.

„Dadurch, dass der Sozialstaat zum Teil abgebaut, an anderen Stellen aber auch ausgebaut werden soll, entzieht sich dieser Reformvorschlag dem gern bemühten Einwand der Partei­lichkeit“, sagt Gerd Schulte-Hillen. „Eine Halbierung der Sozialabgaben, die ohne finanzielle Mehrbelastungen der Bürger und des Staates erreicht werden kann, sollte Anreiz genug sein, die Vorschläge der drei Stiftungen zu prüfen.“

Der Expertengruppe der drei Stiftungen gehören an: Prof. Friedrich Breyer (Universität Kon­stanz), Prof. Wolfgang Franz (Präsident des ZEW, Mannheim, Mitglied des Sachverständi­genrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung), Prof. Stefan Homburg (Universität Hannover), Prof. Reinhold Schnabel (Universität Essen) und Prof. Eberhard Wille (Universität Mannheim, Vorsitzender des Sachverständigenrates für eine konzertierte Aktion im Gesundheitswesen).

Rückfragen an: Dr. Kirsten Witte, Bertelsmann Stiftung, Telefon: 0 52 41 / 81-81 580

Media Contact

Julia Schormann idw

Weitere Informationen:

http://www.bertelsmann-stiftung.de

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