Sechs von zehn Ermittlungsverfahren im Jahr 2009 eingestellt

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist die Einstellungsquote in Deutschland in den letzten Jahren leicht angestiegen – im Jahr 2000 lag sie bei 60%. Rund 33% der Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, 24% aus sogenannten Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 5% mit Auflagen, wie etwa einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten.

Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse der Tat besteht. Die Quote der insgesamt eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten. Von großer Bedeutung ist außerdem die Aufklärungsarbeit der Polizei.

Weitere Ergebnisse aus den Justiz- und Rechtspflegestatistiken finden sich in der aktualisierten Fassung der Broschüre „Justiz auf einen Blick“ des Statistischen Bundesamts. Sie beschreibt anhand von verschiedenen Kennzahlen das Wirken der Justiz im Allgemeinen und das der Strafverfolgungsbehörden im Besonderen. Dargestellt werden etwa Anklage- und Verurteilungsquoten, Belegungsquoten in Justizvollzugsanstalten, Verfahrensdauern und Streitwerte, die Belastung der Gerichte etwa durch Hartz IV oder Asylverfahren sowie öffentliche Ausgaben für den Rechtsschutz in der zeitlichen Entwicklung wie auch im Ländervergleich.

Die aktuelle Veröffentlichung „Justiz auf einen Blick“ steht im Internetangebot des Statistischen Bundesamts kostenlos zur Verfügung.

Weitere Auskünfte gibt:
Stefan Brings,
Telefon: +49 611 75 2446,
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