Meister-BAföG 2013: 171 000 Geförderte in Deutschland

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland im vergangenen Jahr etwa 171 000 Personen „Meister-BAföG“-Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Damit stiegen im sechsten Jahr in Folge die Empfängerzahlen. 

Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2012 um 2,4 % auf 116 000 zu. Die Zahl der Frauen mit „Meister-BAföG“ stieg im gleichen Zeitraum um 0,7 % auf 55 000. 

Rund 72 000 (42 %) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, 99 000 (58 %) bildeten sich in Teilzeit fort. Gegenüber 2012 stieg die Zahl der geförderten Personen in Vollzeit um 4,9 %, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit geringfügig um 0,3 % zurückging. 

Mit dem „Meister-BAföG“ werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An Förderleistungen standen im Jahr 2013 insgesamt 576 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 5,5 % mehr als im Vorjahr.

Von den Förderleistungen entfielen rund 390 Millionen Euro auf Darlehen und 186 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (81 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (96 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (knapp 1 Million Euro). 

Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (186 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (194 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (7 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (rund 2 Millionen Euro) und für die Anfertigung des „Meisterstücks“ (knapp 1 Million Euro) bewilligt.

Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2013 Darlehen in Höhe von rund 310 Millionen Euro. Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % ihres Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2013 erhielten rund 28 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt knapp 21 Millionen Euro.

Weitere Auskünfte gibt:     
Udo Kleinegees,
Telefon: +49 611 75 2857,
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Udo Kleinegees Statistisches Bundesamt

Weitere Informationen:

http://www.destatis.de

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