2006: Inobhutnahmen fast unverändert

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, wenn sie sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden. Jugendämter nehmen Minderjährige auf deren eigenen Wunsch oder auf Initiative Anderer (etwa der Polizei oder Erzieher) in Obhut und bringen sie – meist für Stunden oder einige Tage – in einer geeigneten Einrichtung unter, etwa in einem Heim.

7.100 Kinder und Jugendliche (28%) wurden 2006 auf eigenen Wunsch in Obhut genommen, bei den Übrigen veranlassten andere Personen oder Stellen die Inobhutnahme.

15.400 (59%) der in Obhut genommenen Kinder und Jugendlichen waren älter als 14 Jahre. 55% aller in Obhut Genommenen (14.300) waren Mädchen.

An einem jugendgefährdenden Ort, zum Beispiel in Straßen mit Bordellbetrieb oder an Treffpunkten von Drogenhändlern, wurden rund 10% (2.600) der in Obhut Genommenen aufgegriffen.

Anlass für die Inobhutnahme war in 23% der Fälle (6.000) Vernachlässigung beziehungsweise Anzeichen für Misshandlung oder für sexuellen Missbrauch. Überforderung der Eltern war in 42% der Fälle der Grund. Weitere Anlässe bildeten Beziehungsprobleme (26% aller Fälle), Integrationsprobleme im Heim oder in der Pflegefamilie (7%), Kriminalität (7%), Probleme in der Schule (6%) und Suchtprobleme (3%).

Weitere kostenlose Informationen gibt es im Publikationsservice des Internetangebotes unter www.destatis.de/publikationen, Suchwort „Inobhutnahmen“.

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