Gesetzliche Sozialversicherung 2006 mit deutlichem Überschuss

Im Vorjahr hatte es noch ein Defizit von 3,3 Milliarden Euro gegeben. Das positive Ergebnis ist zum einen die Folge einer günstigen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, zum anderen aber auch bedingt durch die Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu Jahresbeginn.

Bei Betrachtung der einzelnen Sozialversicherungszweige zeigt sich, dass der Überschuss vor allem auf die Entwicklung der Ausgaben und Einnahmen bei der Bundesagentur für Arbeit sowie der gesetzlichen Rentenversicherung zurückzuführen ist.

Bei der Bundesagentur für Arbeit gingen die Ausgaben deutlich um 14,6% auf 45,4 Milliarden Euro zurück, während gleichzeitig die Einnahmen um 6,6% auf 56,6 Milliarden Euro stiegen. Als Folge davon errechnet sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ein Finanzierungsüberschuss in Höhe von 11,2 Milliarden Euro, so dass die Bundesagentur erstmals seit 1985 wieder schwarze Zahlen schrieb.

Ähnlich verlief die Entwicklung bei der Rentenversicherung. Bei nahezu konstanten Ausgaben gegenüber dem Vorjahr (+ 0,1% auf 232,9 Milliarden Euro) erhöhten sich ihre Einnahmen 2006 relativ kräftig (+ 5,1% auf 240,2 Milliarden Euro). Demzufolge errechnet sich für 2006 ein Überschuss von 7,3 Milliarden Euro, nachdem das Vorjahr noch ein Defizit von 4,3 Milliarden Euro aufwies. Verantwortlich für den Zuwachs bei den Einnahmen war neben der Zunahme der Beschäftigtenzahl aufgrund der konjunkturellen Belebung und der milden Witterung in den Monaten November und Dezember 2006 insbesondere auch die Umstellung des Beitragseinzugsverfahrens durch Vorverlegung der Fälligkeit.

Bei Ausgaben von 148,2 Milliarden Euro (+ 3,2%) und Einnahmen von 149,8 Milliarden Euro (+ 3,4%) erzielte die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2006 einen Überschuss von 1,7 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,5 Milliarden Euro). Der im Vergleich zu den übrigen Sozialversicherungszweigen vergleichsweise geringe Anstieg der Einnahmen erklärt sich aus der unterschiedlichen zeitlichen Rechnungsabgrenzung. Die gesetzliche Krankenversicherung ordnet die Einnahmen dem Zeitraum zu, dem sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.

Sie stellt bei der Verbuchung also nicht, wie die übrigen Zweige der Sozialversicherung, auf den Zeitraum des Zahlungseingangs ab, das heißt der Kassenwirksamkeit der Mittel. Die Folge ist, dass sich die Vorverlegung der Fälligkeit der Beiträge durch die Umstellung des Beitragseinzugsverfahrens in Form einer einmaligen Zusatzeinnahme des 13. Monatsbeitrages 2006 bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht auswirkt.

Die gesetzliche Pflegeversicherung konnte 2006 ihr Defizit vom Vorjahr (0,4 Milliarden Euro) in einen Überschuss umwandeln, da die Einnahmen (+ 5,7% auf 18,5 Milliarden Euro) in diesem Jahr die Ausgaben (+ 1,0% auf 18,0 Milliarden Euro) übertrafen.

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