20% mehr Grundsicherungsempfänger im Jahr 2005

Insgesamt bezogen damit 0,9% der Bevölkerung ab 18 Jahren diese Sozialleistung. Gegenüber 2004 erhöhte sich die Zahl der Hilfebezieher und Hilfebezieherinnen um rund 103 000 Personen oder 19,7%.

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt. Seit 1. Januar 2005 werden diese Leistungen nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie können bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, wenn diese dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Seit dem ersten Erhebungsstichtag am Jahresende 2003, als rund 439 000 Grundsicherungsempfänger gezählt wurden, hat sich die Zahl bis zum Jahresende 2005 um 43,4% erhöht. Mögliche Ursache für diesen Anstieg war unter anderem die fortschreitende Abarbeitung der Grundsicherungsanträge, die in den ersten beiden Jahren, also 2003 sowie 2004, aus unterschiedlichen Gründen noch nicht bewilligt werden konnten, sowie die fortschreitende Umstellung von bisheriger Sozialhilfe auf die neue Sozialleistung.

Ende 2005 waren etwa 287 000 Personen oder 46% der Empfänger zwischen 18 und 64 Jahren alt und erhielten Leistungen der Grundsicherung aufgrund ihrer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Damit bezogen 0,6% der Personen dieser Altersgruppe Grundsicherungsleistungen. Diese Menschen werden auch künftig dem allgemeinen Arbeitsmarkt voraussichtlich nicht mehr zur Verfügung stehen. 342 000 Personen oder 54% der Empfänger waren 65 Jahre und älter, das entspricht 2,2% aller Personen dieser Altersgruppe, denen mit der Grundsicherung der Lebensunterhalt gesichert wird.

Frauen stellten mit rund 361 000 Personen oder einem Anteil von 57% die Mehrzahl der Leistungsempfänger. Allerdings stieg im Vergleich zum Jahr 2004 die Zahl der männlichen Hilfebezieher mit 23,6% stärker als die der Frauen (+ 16,9%). Insgesamt bezogen bundesweit 1,0% der Frauen und 0,8% der Männer ab 18 Jahren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Mit 168 000 Personen war mehr als ein Viertel der rund 629 000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen; knapp drei Viertel (462 000 Personen) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Wie im Vorjahr zeigte sich auch 2005 eine höhere Inanspruchnahme dieser Sozialleistung im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin): Hier lag die Quote der Grundsicherungsempfänger bei 1,0%, während sie in den neuen Ländern 0,7% betrug. Die höchsten Bezugsquoten wiesen die Stadtstaaten Bremen (1,7%), Berlin und Hamburg (je 1,4%) auf, die niedrigsten waren in Thüringen (0,5%) und Sachsen (0,6%) festzustellen.

Im Durchschnitt errechnete sich für einen Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2005 in Deutschland ein monatlicher Bruttobedarf von 605 Euro, wovon im Schnitt alleine 252 Euro auf Unterkunft und Heizung entfielen. Unter Berücksichtigung des angerechneten Einkommens in Höhe von durchschnittlich 224 Euro wurden je Empfänger netto monatlich etwa 381 Euro an Grundsicherungsleistungen ausgezahlt (+ 21,7% gegenüber 2004). Der Auszahlungsbetrag ist insbesondere deswegen höher, weil seit Beginn des Jahres 2005 die Träger der Grundsicherung das Wohngeld mit auszahlen, das bis Ende 2004 von anderen Stellen getragen wurde.

Insgesamt wandten die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2005 brutto rund 2,9 Milliarden Euro auf. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – verblieben rund 2,8 Milliarden Euro. Die Nettoausgaben haben sich seit Einführung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung damit mehr als verdoppelt (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rein rechnerisch wurden im gesamten Jahr 2005 pro Einwohner rund 34 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.

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