Reform der Unternehmensstatistik entlastet die Wirtschaft

Mit dieser Änderung werden Vorschläge umgesetzt, welche die Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmensstatistik“ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entwickelt hat. Diese Vorschläge sollen über eine Entlastung insbesondere kleinerer Betriebe von statistischen Berichtspflichten hinaus die Qualität der Unternehmensstatistik insgesamt verbessern, indem sich die Statistischen Ämter bislang statistisch unzureichend abgebildeten Bereichen widmen können.

Im Einzelnen sieht der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf folgende Änderungen der Statistik im Produzierenden Gewerbe vor:

Im Bereich des Verarbeitenden Gewerbes wird die so genannte Abschneidegrenze im Monatsbericht auf 50 und mehr tätige Personen angehoben; damit wird mehr als jeder zweite bisher berichtspflichtige Betrieb von der monatlichen Meldung befreit. Er muss künftig nur noch jährlich melden. Auch zur monatlichen Produktionserhebung werden künftig nur noch Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen befragt. Die vierteljährliche Produktionserhebung im Fertigteilbau entfällt ersatzlos.

Mit der Umsetzung dieser Vorschläge sieht die Arbeitsgruppe „Reform der Unternehmensstatistik“ ihre Aufgabe aber nicht als beendet an. Ziel bleibt, ein reformiertes, alle Wirtschaftsbereiche umfassendes, konsistentes System der Unternehmensstatistik zu entwickeln, das termingerecht fachlich und regional ausreichend tief gegliederte Ergebnisse bereitstellt. Dabei soll die Belastung der Befragten weiter durch den Einsatz moderner IT-Technik so weit wie möglich reduziert werden. Der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, appelliert bei dieser Gelegenheit an die Unternehmen, die von der amtlichen Statistik angebotenen Möglichkeiten, Statistik-Meldungen via Internet abzugeben, verstärkt zu nutzen.

Weitere Auskünfte gibt: Wolfgang Reimann, Telefon: (0611) 75-2785, E-Mail: wolfgang.reimann@destatis.de

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