Mehr Beamte gehen erst mit 65 Jahren in den Ruhestand

Über ein Drittel (13 000) dieser Neupensionäre ging mit Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand. Dies ist der höchste Anteil seit Beginn der Erhebung im Jahr 1993. Im Vorjahr hatte der Anteil bei 28% gelegen. Bis zum Jahr 2000 lag er immer unter 10%. Rückläufig war hingegen die Nutzung von Antragsaltersgrenzen, bei denen Beamte unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen bereits nach vollendetem 63. oder 60. Lebensjahr in Ruhestand treten können. Ihr Anteil sank von 29% auf 22%. Diese Entwicklung ist unter anderem auf die Versorgungsabschläge bei vorzeitigem Ausscheiden zurückzuführen, aber auch auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Altersteilzeit. Unverändert im Vergleich zum Vorjahr blieb die Zahl der Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit bei etwa 8 000 (22%). 5 800 Beamte und Berufssoldaten (16%) erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie beispielsweise im Bereich des Polizeivollzugsdienstes gültig ist.

Im Januar 2006 erhielten rund 890 000 ehemalige Beamte, Richter und Berufssoldaten der Gebietskörperschaften beziehungsweise deren Hinterbliebene Versorgungsbezüge in Form von Ruhegehalt, Witwen- /Witwer- oder Waisengeld. Im Vergleich zum Vorjahr waren dies rund 20 000 Versorgungsempfänger mehr (+ 2,3%). Die Zahl der Pensionäre erhöhte sich um 3,2% auf 630 000, während die Zahl der Hinterbliebenen mit 259 000 nahezu unverändert blieb. Der Bund versorgte knapp 165 000 (+ 1,6%) der ehemaligen Bediensteten (einschließlich Hinterbliebene), die Länder 617 000 (+ 3%) und die Gemeinden 108 000 (+ 0,2%). Für die Bezüge der Versorgungsempfänger mussten Bund, Länder und Kommunen im Jahr 2005 rund 25 Milliarden Euro aufwenden.

Zusätzlich zu den Versorgungsempfängern der Gebietskörperschaften wurden im Januar 2006 rund 270 000 ehemalige Beamte (einschließlich Hinterbliebene) der drei Postnachfolgeunternehmen, 218 000 der Bahn, 41 000 des ehemaligen deutschen Reiches und 23 000 von Einrichtungen des mittelbaren öffentlichen Dienstes (zum Beispiel Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank, Sozialversicherungsträger) versorgt. Bei den Beamten der Postunternehmen und der Bahn überwiegen nach wie vor mit einem Anteil von über 90% die vorzeitigen Pensionierungen auf Grund von Dienstunfähigkeit oder Vorruhestandsregelungen.

Weitere Auskünfte gibt: Sebastian Koufen, Telefon: (0611) 75-3779, E-Mail: personalstatistiken.oeffentlicher-dienst@destatis.de

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