2009: Zahl der Grundsicherungsempfänger steigt weiter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine seit 1. Januar 2003 bestehende Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.

Seit 1. Januar 2005 wird diese Leistung auf Basis einer neuen Rechtsgrundlage, nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis 64-jährigen Personen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, sowie von Personen ab 65 Jahren in Anspruch genommen werden.

Ende 2008 waren etwa 358 000 Empfänger von Grundsicherung (47%) dauerhaft voll erwerbsgemindert. Rund 410 000 Empfänger (53%) waren

65 Jahre und älter. Damit bezogen 0,7% der 18- bis 64-Jährigen und 2,5% der 65-Jährigen und Älteren Leistungen der Grundsicherung.

Die Mehrzahl der Empfänger waren Frauen (429 000 beziehungsweise 56%). Im Vergleich zum Jahr 2007 stieg die Zahl der männlichen Hilfebezieher (+ 6,1%) allerdings stärker als die der Frauen (+ 3,8%). Deutschlandweit bezogen 1,2% der volljährigen Frauen und 1,0% der gleichaltrigen Männer Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Mit rund 186 000 Personen war knapp ein Viertel (24%) der rund 768 000 Empfänger in stationären Einrichtungen untergebracht, zum Beispiel in Pflege- oder Altenheimen. Etwa drei Viertel (581 000 Personen beziehungsweise 76%) lebten außerhalb solcher Einrichtungen.

Wie in den Vorjahren wurde diese Sozialleistung auch 2008 in Westdeutschland häufiger in Anspruch genommen: Hier empfingen 1,1% der volljährigen Bevölkerung Leistungen der Grundsicherung, in den neuen Ländern (ohne Berlin) 0,8%. Am häufigsten waren die Menschen in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg auf derartige Leistungen angewiesen (zwischen 1,8% und 2,0% der volljährigen Bevölkerung). Am seltensten nahm die Bevölkerung in Sachsen und Thüringen entsprechende Leistungen in Anspruch (je 0,7% der volljährigen Bevölkerung).

Im Jahr 2008 gaben die Kommunen und die überörtlichen Träger für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung rund

3,8 Milliarden Euro brutto aus. Netto – nach Abzug insbesondere von Erstattungen anderer Sozialleistungsträger – waren es rund 3,7 Milliarden Euro. Dies entsprach knapp einem Fünftel (19%) der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zu 2007 sind die Ausgaben der Grundsicherung netto um 6,0% gestiegen. Seit Einführung der Leistung haben sich die Nettoausgaben nahezu verdreifacht (2003: 1,3 Milliarden Euro). Rechnerisch wurden im Jahr 2008 pro Kopf der Gesamtbevölkerung rund 45 Euro für diese Hilfeart ausgegeben.

Allgemeine Informationen zu den Sozialhilfestatistiken sowie weitere Daten zum Thema bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.destatis.de.

Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn,
Markus Dorn,
Telefon: (0611) 75-8534,
E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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Markus Dorn Statistisches Bundesamt

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