Unterstützung bei Antragstellung zum „Bekannten Versender“

Bislang konnten sie durch das Unterzeichnen einer entsprechenden Sicherheitserklärung einfach, schnell und unkompliziert Produkte per Luftfracht versenden, ohne dass gesonderte Sicherheitskontrollen erforderlich waren.

Lassen Unternehmen die Frist verstreichen und sind dann nicht validiert, müssen sie zukünftig für ihre jeweilige Luftfracht gesonderte Sicherheitsprüfungen durchlaufen, was zu erhöhten Frachtkosten und Lieferverzögerungen führen wird.

Die Forschungsgruppe „Sichere Objektidentität“ der Technischen Hochschule Wildau unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Frank Gillert unterstützt durch individuelle Beratung und Workshops Unternehmen in der Hauptstadtregion bei der Beantragung auf Zulassung zum „Bekannten Versender“ bis hin zur Abgabe des erforderlichen Sicherheitsprogramms. Gegebenenfalls berät sie auch Interessenten bei einer parallelen Antragstellung beim zuständigen Hauptzollamt zum „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)“.

Die nächsten Workshops finden am 27. November 2012 und am 15. Januar 2013 jeweils von 10.00 bis 14.00 Uhr statt (Anmeldungen unter Tel. 03375/508-235 oder per E-Mail twzev@twz-ev.org).
Weitere Informationen zum Thema und zu den Workshops unter:
http://www.twz-ev.org

Zum Hintergrund:
80 Prozent der Luftfracht wird mit Passagierflugzeugen transportiert. Umso wichtiger ist es, die Sicherheit aller Luftverkehrsteilnehmer zu prüfen und somit zu gewährleisten. Den meisten deutschen Unternehmen ist die Änderung der Bestimmungen des LBA offenbar – noch – nicht ausreichend bekannt. Denn von knapp 65.000 Unternehmen legten bisher gerade einmal 1.015 Betriebsstätten bearbeitungsfähige Sicherheitsprogramme beim LBA zum Bekannten Versender vor. Die Zeit drängt!

Media Contact

Bernd Schlütter idw

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