Infektionsrisiken in Überschwemmungsgebieten erhöht

Das Robert Koch-Institut empfiehlt der Bevölkerung und den Einsatzkräften in den von der Überschwemmung betroffenen Gebieten besondere Vorsichtsmaßnahmen gegen ansteckende Erkrankungen wie Hepatitis A, Typhus oder Bakterienruhr. Nach den Erfahrungen beim Oder-Hochwasser 1997 sowie in anderen europäischen Ländern wird eine allgemeine Impfung der Betroffenen gegen Hepatitis A oder Typhus derzeit nicht empfohlen. Eine Hepatitis A-Impfung kann bei besonderer Gefährdung (keine Verfügbarkeit von sauberem Trink- und Waschwasser sowie Lebensmitteln) jedoch erwogen werden. Für Kanalisations- und Klärwerksarbeiter hat die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut auch bislang schon die Hepatitis A-Impfung empfohlen. Einzelheiten sollten mit dem behandelnden Arzt bzw. dem zuständigen Betriebsarzt und der örtlichen Gesundheitsbehörde (zum Beispiel Gesundheitsamt) besprochen werden. Das RKI hat zur Zeit keinen Anhalt für ein gehäuftes Auftreten von Infektionskrankheiten in den Überschwemmungsgebieten.

Die größten hygienischen Probleme ergeben sich nach dem Ende der Überschwemmung, wenn die Bewohner bei Aufräumarbeiten in ihren Häusern, Kellern und Gärten intensiven Kontakt zu möglicherweise mit Fäkalien kontaminierten Wasser haben. Kinder sollten deshalb nicht im Überschwemmungswasser baden oder spielen.

Grundsätzlich ist das Risiko für fäkal-oral übertragene Krankheiten erhöht, das sind Krankheiten, deren Erreger mit dem Stuhl ausgeschieden werden. Gegen die fäkal-oral übertragbaren Krankheiten schützt man sich am besten durch strikte Händehygiene und den Verzehr von ausschließlich hygienisch unbedenklichen Lebensmitteln, vor allem von sauberem Trinkwasser. Das Trinkwasser wird vor Ort laufend kontrolliert. Möglicherweise kontaminiert sind alle Lebensmittel, die mit Überschwemmungswasser in Berührung gekommen sind, zum Beispiel Obst, insbesondere Fallobst und Gemüse, die deshalb vernichtet werden sollten.

Besonders problematisch ist die Nutzung von Einzelbrunnen zur Trinkwasserversorgung, diese sollten erst nach einer Freigabe durch das zuständige Gesundheitsamt wieder genutzt werden. Gartenbesitzer sollten daran denken, dass Wasser aus Teichen und Bächen nach einer Überschwemmung für die Bewässerung von Gemüse, Feldfrüchten, Obst u.ä. nicht geeignet ist. Grundsätzlich sollte die Bevölkerung die Hinweise und Anordnungen, z.B. Abkochgebote für Trinkwasser, des zuständigen Gesundheitsamtes befolgen. Entsprechende Handlungsempfehlungen sind teilweise von den Ländern schon erstellt worden.

Da bei den Aufräumarbeiten die Verletzungsgefahr besonders hoch ist, sollte der Impfschutz gegen Tetanus überprüft und ggf. aktualisiert werden. Erwachsenen wird eine Auffrischimpfung gegen Tetanus alle zehn Jahre empfohlen, bei einer Verletzung bereits nach fünf Jahren.

Das Robert Koch-Institut rät der betroffenen Bevölkerung sich bei der Reinigung ihrer Häuser und Wohnungen durch Gummistiefel, wasserdichte Handschuhe und wasserabweisende Kleidung vor dem Kontakt mit „verkeimtem“ Wasser zu schützen und sich vor der Zubereitung und dem Verzehr von Lebensmitteln sowie dem Rauchen sorgfältig die Hände mit hygienisch einwandfreiem Wasser zu waschen.

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Heidrun Wothe idw

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