Bundesweit einmaliger Studiengang: Qualifikation im Bereich Medienrecht schließt Marktlücke

Universität Mainz und Mainzer Medieninstitut e.V. unterzeichnen Kooperationsvertrag / Weitere Profilierung der Medienwissenschaften

Die Kooperation zwischen der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und dem Mainzer Medieninstitut e.V. schließt eine Marktlücke. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, im Rahmen eines zweisemestrigen Weiterbildungsstudienganges Absolventen rechtswissenschaftlicher oder geeigneter anderer Hochschulstudiengänge im Bereich Medienrecht zu qualifizieren. Denn während der Europäisierung des Rechts durch zahlreiche Aufbau- und Weiterbildungsstudiengänge bereits Rechnung getragen wurde, gab es bisher noch keine vergleichbare Weiterbildung auf dem Gebiet Medienrecht. „Diese Lücke soll der Studiengang als neues – und bundesweit bisher einziges – Angebot einer umfassenden Ausbildung im Medienrecht schließen“, erklärt der Präsident der Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Univ.-Prof. Dr. Jörg Michaelis, im Rahmen der Unterzeichnung des Kooperationsvertrages, „zudem freut es mich ganz besonders, dass wir mit diesem Weiterbildungsstudiengang zu einer weiteren Profilierung der medienwissenschaftlichen Fächer an unserer Universität wie auch des Medienstandortes Mainz beitragen.“

Im Zeitalter der Informationsgesellschaft ist die Medienbranche von einem enormen Wachstum und weit reichenden technischen Innovationen geprägt. Multimediakompetenz ist deshalb ein Muss für viele Berufszweige. Die sich ständig wandelnde Medienlandschaft und die Konvergenz der Medien stellt immer mehr auch die Medienordnung auf den Prüfstand. Neue Geschäftsbereiche und -wege sowie der erleichterte Zugang zu Massenmedien und Kommunikationswegen für die Endverbraucher werfen neue Rechtsfragen auf, die mit den herkömmlichen Regelungswerken nicht oder nur unzureichend zu beantworten sind. Das Medienrecht durchdringt inzwischen sehr viele Rechtsgebiete. Nicht nur Presserecht, Rundfunkrecht und das sogenannte Recht der neuen Medien regulieren den Medienbereich, sondern auch die allgemeinen Rechtsgebiete wie Verfassungs-, Verwaltungs- und Strafrecht sowie Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht. „Die Medien befinden sich national und international in einem Geflecht von Regelungswerken, die oftmals nur sehr enge Handlungsspielräume lassen“, so der Vorsitzende des Mainzer Medieninstituts e.V. Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär, Klaus Rüter, „Medienpolitik sowohl in der Geschäftspolitik als auch in der Gestaltungspolitik kann nur machen, wer dieses Geflecht versteht.“

Mit der wachsenden Bedeutung medienrechtlicher Fragestellungen entsteht folglich ein erhöhter Bedarf an Juristen und Mitarbeitern, die über spezielle medienrechtliche Qualifikationen verfügen. Trotz seiner immer größer werdenden Bedeutung ist das Medienrecht jedoch an den meisten Universitäten auf einzelne Veranstaltungen beschränkt. „Mit dem Weiterbildungsstudiengang Medienrecht verfügt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz über ein in ganz Deutschland einmaligen Angebot“, bestätigt der Direktor des Mainzer Medieninstituts, Prof. Dr. Dieter Dörr, „wir schließen eine Lücke, die von allen Rundfunkveranstaltern und Medienunternehmen seit langem empfunden wurde.“

Praxisnahe Qualifikation
Durch Kombination von wissenschaftlicher und unternehmerischer Sichtweise werden fundierte Kenntnisse gerade auch im Hinblick auf die sich ständig entwickelnde Medienlandschaft vermittelt. Denn der Studiengang versteht sich nicht als rein akademische Ausbildung, sondern als praxisnahe Ergänzung und Vertiefung bereits erworbener Rechtskenntnisse oder Berufserfahrungen in diesem Bereich. Wegen der umfassenden Behandlung sowohl privatrechtlicher als auch öffentlich-rechtlicher Rechtsgebiete ist er gleichermaßen für Beschäftigte in Unternehmen, Kanzleien sowie Medieneinrichtungen geeignet.

Der Weiterbildungsstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Um Referendaren und jungen Berufstätigen zu ermöglichen, den Studiengang berufsbegleitend zu absolvieren, wird ein Großteil der Lehrveranstaltungen als Blockunterricht angeboten.

Der Studienaufbau und die Inhalte
Das Studium vermittelt neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Das Studium dauert zwei Semester und umfasst mindestens 15 verschiedene Lehrveranstaltungen. Für die Teilnahme wird eine Studiengebühr von 1500 Euro pro Semester erhoben. Für Teilnehmer, die den Studiengang berufsbegleitend über mehrere Semester strecken, kann diese entsprechend gemindert, in Härtefällen auch erlassen werden.

Weitere Informationen:
Univ.-Professor Dr. Dieter Dörr
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Kaiserstraße 32, 55116 Mainz
Tel.: 06131/1449250
Fax: 06131/1449260
E-Mail: info@mainzer-medieninstitut.de

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Petra Giegerich idw

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