Fairer Austausch im Internet

Welches Lied darf über das Internet getauscht werden? Verletzt der Austausch Urheberrechte? Anwender sind hier oft überfragt, Urheber verärgert. Der Austausch von Liedern, Videos oder Podcasts läuft meist über Peer-to-Peer-Netze, P2P, bei denen alle Computer gleichgestellt sind und jeder PC-Nutzer gleichzeitig Inhalte anbieten und herunterladen kann. Diese Netze bieten den Vorteil, dass jeder Computer Speicher- und Rechenkapazität liefert und die Betriebskosten verteilt werden. Das System birgt jedoch auch Nachteile: Haben Künstler oder Radiosender Inhalte in ein P2P-Netz eingestellt, gewinnt die Verteilung eine Eigendynamik und kann nicht mehr gestoppt werden.

Die Software CONFUO©O, die Forscher des Fraunhofer-Instituts für Graphische Datenverarbeitung IGD entwickelt haben, bereitet diesen Problemen ein Ende. »Will jemand ein Lied tauschen, für das er keine Rechte besitzt, stoppt CONFUO©O den Austausch«, sagt Martin Schmucker, Wissenschaftler am IGD. »Der Benutzer geht somit sicher, dass er jederzeit legal handelt. Gleichzeitig werden auch die Systembetreiber und -entwickler, die für die Sicherheit des Systems verantwortlich sind, vor bösen Überraschungen geschützt.« Ein weiterer Vorteil: Bereits eingestellte Inhalte können jederzeit zurückgezogen werden.

Doch woher weiß die Software, welches Lied und welcher Film getauscht werden darf? »Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, stehen auf einer schwarzen Liste«, sagt Schmucker. »Über Liedcharakteristika, ähnlich der Melodie, vergleicht CONFUO©O die Inhalte.« Das bietet gegenüber dem Vergleich der Bitmuster den Vorteil, dass Inhalte auch dann erkannt werden, wenn sie komprimiert oder in anderen Dateiformaten gespeichert werden. Die Überwachungsinstanzen liegen auf einem zentralen Server, die Inhalte dagegen auf den Peers.

Mit CONFUO©O ist nachvollziehbar, wie oft Inhalte getauscht wurden. Stellt ein Anwender etwa ein Lied ein, das dem System nicht bekannt ist, so weist ihn ein Warnhinweis darauf hin, dass er für den Inhalt verantwortlich ist. Verletzt er damit Urheberrechte, kann das Ausmaß des Schadens genau festgestellt und der Anwender haftbar gemacht werden. »Zudem erlaubt die Information, wie oft ein Inhalt ausgetauscht wurde, beliebige Geschäftsmodelle«, sagt Schmucker. »Beispielsweise könnte eine Flatrate-Gebühr gerecht an alle Urheber verteilt werden.« Auf der CeBIT, die vom 15. bis 21. März in Hannover stattfindet, wird CONFUO©O auf dem Fraunhofer-Gemeinschaftsstand in Halle 9, Stand B36 vorgestellt.

Media Contact

Martin Schmucker Fraunhofer-Gesellschaft

Weitere Informationen:

http://www.igd.fraunhofer.de

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