Pilotprojekt für die gesamte Bundesrepublik: Online-Wahlen an der Hochschule Bremerhaven


„Deutschland 21 – Aufbruch in das Informationszeitalter“ heißt eine Initiative der Bundesregierung. Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten des Internet und die Einbindung breiter Bevölkerungsschichten in die virtuelle Welt stehen dabei im Vordergrund. So soll auch die Beteiligung der Bürger an politischen Prozessen mittels Online erhöht werden. Geplant ist, bei Wahlen neben dem Urnengang oder der Briefwahl auch die Stimmabgabe übers Internet anzubieten. Dazu sind jedoch technische Systeme erforderlich, die Betrug unmöglich machen, zuverlässig gegen Angriffe und Ausfälle geschützt sind und den hohen Anforderungen an Wahlen gerecht werden. An der Hochschule Bremerhaven werden nun – als Pilotprojekt für die gesamte Bundesrepublik – Online-Wahlen durchgeführt. Alle Gremien werden künftig auch online gewählt. Das ist bisher an keiner Hochschule in Deutschland möglich. Einzig die Universität Osnabrück hat schon das Studierendenparlament online wählen lassen, aber nicht alle Hochschulgremien.
Die Wahlen zum AStA, zum Akademischen Senat und zu den Fachbereichsräten im Herbst werden erstmals auch online per digitale Signatur möglich sein. „Wir arbeiten zurzeit an der Überarbeitung der Wahlordnung der Hochschule. Sie muss angepasst werden“, erklärt dazu Professor Dr. Hans-Albert Kurzhals, Rektor der Hochschule Bremerhaven. Er erhofft sich von der Online-Wahl eine verbesserte Wahlbeteiligung der Studenten. Die liegt derzeit bei 10 Prozent. Wer bei der Online-Wahl dabei sein will, braucht eine Chipkarte und ein Lesegerät. „Beides wird in nächster Zeit zu erschwinglichen Preisen an unsere Studenten herausgegeben“, sagt Heinz Feldmann, Kanzler der Hochschule Bremerhaven. Die Chipkarte wird nach seinen Angaben rund 10 Mark kosten, das Lesegerät 20 Mark.

Um die Nutzung digitaler Signaturen zu erproben und zu fördern, schrieb die Bundesregierung im Jahre 1998 den Städtewettbewerb Multimedia „Media@Komm“ aus. In einem Feld von 136 Teilnehmern setzte sich Bremen als einer von drei Preisträgern durch. Mit Bundesmitteln wird seither die praktische Umsetzung von Online-Diensten geprobt. Zentraler Ansatzpunkt sind die Bedürfnisse und Lebenslagen der Bürger. Die Entwicklung elektronischer Dienste für Studierende ist ein Teilprojekt. Es wird von Projektgruppen an der Universität Bremen sowie der Hochschule Bremen und der Hochschule Bremerhaven bearbeitet. Ziel ist es, die Verwaltungsangelegenheit der Studenten durch Online-Dienste zu erleichtern, sie jeder Zeit zugänglich zu machen. So sollen in Bremerhaven schon zum Ende dieses Jahres die Anmeldung zu Prüfungen, Bibliotheksdienste, der Ausdruck von Bescheinigungen und Leistungsnachweisen etc. online möglich sein.

Dass das Pilotprojekt der Bundesregierung zur Online-Wahl nun in Bremerhaven durchgeführt wird, hat mehrere Gründe. Die umfassenden Erfahrungen im Lande Bremen im Rahmen des „Media@Komm“-Projektes spielten ein Rolle. Des Weiteren ist die Hochschule Bremerhaven mit seinen rund 1.500 Studenten zum Wintersemester 2000/2001 ein kleines, überschaubares Testfeld. Die anderen Hochschulen im Lande Bremen lehnen noch Online-Wahlen ab. Vor allem die Studenten der Universität Bremen sowie der Hochschule Bremen haben große Vorbehalte, fürchten um den Datenschutz. „Wir haben damit keine Probleme, sind vom Stand der Technik überzeugt“, meint dagegen Christina Meyer, Erste Vorsitzende des AStA-Bremerhaven.

Das Projekt zur Vorbereitung von Wahlen im Internet ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Neben der Hochschule Bremerhaven haben weitere Partner aus Wirtschaft, Verwaltung, Parteien und Verbänden der Teilnahme zugestimmt. So wird es zum Beispiel Online-Abstimmungen bei den Wahlen zur Vollversammlung der IHK Bonn, zur Arbeitnehmerkammer Bremen und zur Oberbürgermeisterwahl in Cottbus geben.

Zum Stichwort „Digitale Signatur“: Digitale Signaturen beruhen darauf, dass eine Person einen geheimen privaten und einen öffentlichen Schlüssel besitzt. Mit dem privaten Schlüssel auf der Chipkarte wird nach Eingabe einer sechs- bis zehnstelligen PIN eine personen- und dokumentspezifische Signatur erzeugt. Diese wird dem Dokument wie ein Siegel angehängt. Der Empfänger kann jederzeit mit dem öffentlich abrufbaren Schlüssel des Absenders die Signatur überprüfen und feststellen, von wem das Dokument tatsächlich stammt und ob während der Übertragung nicht manipuliert worden ist. Digitale Signaturen erhöhen die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Trennung von privatem und öffentlichem Schlüssel erlaubt rechtsverbindliche Aktionen mit unterschiedlichen Partnern, ohne sich jedes Mal persönlich identifizieren zu müssen. So könnte die Flut an Plastikkarten und PIN-Codes bald der Vergangenheit angehören. Zur Nutzung einer digitalen Signatur braucht man eine Chipkarte, einen PIN und ein Lesegerät.

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Dipl.Pol. Daniela Krause-Behrens

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