Zensus 2011 – Projekt zur methodischen Grundlagenforschung

Entgegen einer traditionellen Volkszählung mit einer Befragung aller Haushalte durch Interviewer wird 2011 ein registergestützter Zensus durchgeführt. Diese Erhebungsmethode ist durch deutlich geringere Kosten und eine erhebliche Belastungsreduktion der Auskunftsgebenden gekennzeichnet. Dabei werden Informationen aus verschiedenen bereits vorhandenen Registern, insbesondere dem Melderegister, zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl herangezogen. Zur Ermittlung möglicher vorhandener Registerfehler, Karteileichen und Fehlbestände, sowie weiterer interessierender personenbezogener Zensusmerkmale soll daher eine ergänzende Stichprobe gezogen werden.

Die Universität Trier (Prof. Dr. Ralf Münnich, Lehrstuhl für Wirtschafts- und Sozialstatistik) und das Zentrum für Umfragen, Methoden und Analysen (GESIS-ZUMA) in Mannheim (PD Dr. Siegfried Gabler), haben unter Leitung von Prof. Münnich vom Bundesministerium des Innern und dem Statistischen Bundesamt in Vorbereitung auf den registergestützten Zensus 2011 den Auftrag zur Erforschung einer effizienten Methodik dieser ergänzenden Stichprobenerhebung erhalten. Ziel ist es, einen geeigneten Stichprobenplan zu entwickeln, der möglichst geringe Kosten und einen moderaten Befragungsaufwand der Bürger mit qualitativ hohen Angaben aus dem Zensus verbindet. Hierfür sollen neue Erhebungsmethoden erforscht und auf ihren praktischen Einsatz hin getestet werden. Das Projekt startet sofort und soll im September 2010 rechtzeitig vor der Durchführung des neuen Zensus abgeschlossen werden.

Primäres Ziel eines Zensus ist die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl in Bund, Ländern und Gemeinden. Die Notwendigkeit der Neuerfassung dieser Zahl im Rahmen eines Zensus wurde durch den 2001 durchgeführten Zensustest untermauert, der u.a. gezeigt hat, dass die fortgeschriebene Einwohnerzahl die tatsächliche Einwohnerzahl um ca. 1,3 Millionen Personen überzeichnen dürfte.

Sie dient unter anderem als Bemessungsgrundlage für den Finanzausgleich zwischen den Ländern als auch deren Gemeinden. Ebenso ist sie von Relevanz für die Einteilung der Bundestagswahlkreise und für die Berechnung der Zahl der Stimmen der Länder im Bundesrat. Auf EU-Ebene hängen zum Beispiel die Zahl der jedem Mitgliedsland zustehenden Kommissare und die Höhe der zu leistenden Beiträge von der Einwohnerzahl ab. Bei Abstimmungen im Europäischen Rat wird die Bevölkerungszahl benötigt, um präzise feststellen zu können, wann eine qualifizierte Mehrheit erreicht ist. Auch bei der Verteilung der EU-Fördermittel spielt sie eine entscheidende Rolle.

Auch auf Gemeindeebene ist eine präzise Einwohnerzahl von Bedeutung, um zukunftsweisende Fragen wie beispielsweise nach der benötigten Anzahl der Schulen und Kindergärten zu erörtern. Statistisch sind Zensusdaten insbesondere als Basis für Bevölkerungs- und Wohnungsfortschreibungen relevant sowie als Auswahlgrundlage und Hochrechnungsrahmen für amtliche und nichtamtliche Stichprobenerhebungen. Nicht zuletzt wird der Zensus aus volkswirtschaftlicher Sicht eine verlässliche Basis für Untersuchungen zur künftigen Altersstruktur und anderen Aspekten des demographischen Wandels in Deutschland liefern.

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Heidi Neyses idw

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