Das Qualifizierungschancengesetz – Wie Unternehmen davon profitieren können

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter fit für die berufliche Zukunft machen möchten, bekommen dank des neuen Qualifizierungschancengesetzes nun tatkräftige Unterstützung vom Staat. Sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, verspricht eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz hohe Weiterbildungszuschüsse.

Grund für diese neue Weiterbildungsoffensive sind Digitalisierung und demografischer Wandel, die mehr und mehr Einzug in die Arbeitswelt erhalten. Damit Unternehmen und jeder einzelne Mitarbeiter die damit einhergehenden Herausforderungen meistern können, müssen fachliche Qualifikationen und Kompetenzen erweitert werden.

Weiterbildungen über das Qualifizierungschancengesetz bieten die Chance, mit dem technologischen Wandel Schritt zu halten und den neuen beruflichen Herausforderungen mit Know-how gegenüber zu treten. Selbst erklärtes Ziel der Bundesregierung ist, Beschäftigten die Chance zu geben, zu lernen um am Ball zu bleiben – und das „grundsätzlich unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße“.

Dank Qualifizierungschancengesetz besserer Zugang zur Weiterbildung

Mit einer Weiterbildung können berufliche Perspektiven verbessert, Arbeitsplätze sichergestellt und das Fundament für eine erfolgreiche Karriere gelegt werden. Während für die Bewilligung von Vermittlungsgutschein, Bildungsgutschein, Weiterbildungsprämie oder Aufstiegs-BAföG bislang hohe Hürden überwunden werden mussten, schiebt das neue Gesetz dem einen Riegel vor. So eröffnen sich mit dem Qualifizierungschancengesetz neue Chancen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Und auch Arbeitssuchende können von der Qualifizierungsoffensive profitieren.

Durch die rapiden Veränderungen am Arbeitsmarkt, die mit Automatisierung und Digitalisierung einhergehen, bedarf es flächendeckender Mitarbeiter-Weiterbildungen. Weil diese aber mit teilweise hohen Kosten für Unternehmen verbunden sind, fördert die Agentur für Arbeit solche Weiterbildungen entsprechend.

Welche Vorteile bringt Weiterbildung für Unternehmen?

Indem in vielen Branchen neue Technologien eingesetzt werden, ist die Arbeitswelt einem anhaltenden Wandel ausgesetzt. Vielerorts kommt es zu einer kompletten Umgestaltung des Arbeitsplatzes. Damit der Übergang zur erforderlichen Transformation nahtlos gelingt, müssen Beschäftigte die Gelegenheit erhalten, sich weiterzubilden.

Gut vorbereitete Mitarbeiter stärken das Unternehmen und sichern gleichzeitig ihren Arbeitsplatz. Darüber hinaus wirkt sich eine Weiterbildungsförderung motivierend auf Angestellte aus, da diese sich von ihrem Arbeitgeber wertgeschätzt fühlen. Ein weiterer Vorteil: Gut qualifizierte Arbeitnehmer haben eine wesentlich höhere Arbeitsmarkt-Attraktivität als Mitbewerber.

Aus unternehmerischer Sicht stellen gut ausgebildete Mitarbeiter das größte Kapital im Unternehmen dar, tragen passende Weiterbildungen doch zu reibungslosen Arbeitsprozessen bei. Zudem bekommen Unternehmen dank der Förderung über das Qualifizierungschancengesetz die Möglichkeit, sich von Arbeitgebern abzuheben, welche die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt haben.

Voraussetzung für die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz

Um eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz zu erhalten, müssen die ausgewählten Weiterbildungen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies soll verhindern, dass die finanzielle Förderung missbräuchlich verwendet wird.

Welche Weiterbildungen gefördert werden können, ist ganz klar geregelt:

1. Einhaltung der Zielgruppe:
Weil mit dem Qualifizierungschancengesetz Arbeitnehmer gefördert werden sollen, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden könnten oder die in anderer Weise vom Strukturwandel betroffen sind, muss die angestrebte Weiterbildung auf eine Anpassung und Fortentwicklung der beruflichen Kompetenzen ausgelegt sein. Außerdem werden Weiterbildungen gefördert, mit denen eine Tätigkeit in einem so genannten Engpassberuf einhergeht.

2. Inhalt der Weiterbildung:
Ziel der Weiterbildung muss die Vermittlung von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten sein, welche über die ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen. Eine Förderung für gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen ist nicht möglich.

3. Berufsausbildung:
Damit ein Antrag auf Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz bewilligt wird, muss der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zurückliegen. Ausnahmen stellen Fälle dar, in denen der Betrieb weniger als 250 Mitarbeiter hat und bei denen die Weiterbildung erst nach dem 31. Dezember 2020 begonnen wird. Darüber hinaus müssen Weiterbildungsteilnehmer das 45. Lebensjahr vollendet haben oder eine Schwerbehinderung vorliegen. Sofern eines dieser Kriterien zutrifft, ist eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz auch dann möglich, wenn die Ausbildung weniger als vier Jahre zurückliegt.

4. Letzte Nutzung von Weiterbildungsförderungen:
Um eine Förderung der Weiterbildungsmaßnahme zu erhalten, muss die letzte Weiterbildung mit Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz mindestens vier Jahre zurückliegen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Dabei gelten die gleichen Regelungen wie für Ausnahmen unter Punkt 3.

5. Ort der Weiterbildung:
Die Weiterbildung muss entweder außerhalb des Betriebes durchgeführt werden oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb. Zudem muss darauf geachtet werden, dass der Träger für das Qualifizierungschancengesetz zugelassen ist.

6. Umfang der Weiterbildung:
Die gewählte Weiterbildung muss einen Umfang von mehr als 160 Stunden haben.

Wie hoch ist der Zuschuss für Arbeitgeber?

Die Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem finanziellen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten sowie den Lohnkostenzuschüssen.

Ein Teil der Weiterbildungskosten muss also immer vom Arbeitgeber übernommen werden. Wie hoch die Förderung von der Agentur für Arbeit ausfällt, hängt von der Betriebsgröße ab.

Mit folgenden Weiterbildungszuschüssen und Arbeitsentgeltzuschüssen können Arbeitgeber rechnen:

• Kleinunternehmen < 10 Beschäftigte
Übernahme von bis zu 100 % der Weiterbildungskosten
Übernahme von bis zu 75 % des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung

• Mittlere Unternehmen < 250 Beschäftigte
Übernahme von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten
Übernahme von bis zu 100 % für Mitarbeiter ab 45 Jahren oder mit einer schweren Behinderung
Übernahme von bis zu 50 % des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung

• Größere Unternehmen < 2.500 Beschäftigte
Übernahme von bis zu 25 % der Weiterbildungskosten
Übernahme von bis zu 25 % des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung

• Großunternehmen > 2.500 Beschäftigte
Übernahme von bis zu 15 % der Weiterbildungskosten
Übernahme von bis zu 20 % der Weiterbildungskosten bei Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen mit Qualifizierungselementen
Übernahme von bis zu 25 % des Arbeitsentgeltes während der Weiterbildung

Bei einem fehlenden Berufsabschluss und berufsabschlussbezogenen Weiterbildungen kann der Lohnkostenzuschuss unabhängig von der Unternehmensgröße bei bis zu 100 % liegen.

Ansprechpartner für Unternehmen

Arbeitgeber, die eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz anstreben, haben das Recht auf eine so genannte Qualifizierungsberatung. Erster Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service (AGS) der Betriebssitz-Agentur für Arbeit. Handelt es sich um eine Großkundenbetreuung, findet eine regional gebündelte Beratung statt.

  • Standort Berlin für die Region Nord-Ost: Für Arbeitgeber mit Firmensitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen,, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
  • Standort Bonn für die Region West: Für Arbeitgeber mit Firmensitz in Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Saarland
  • Standort München für die Region Süd: Für Arbeitgeber mit Firmensitz in Baden-Württemberg und Bayern

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Yvonne Karschner Gastartikel

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