Expertenkommission Finanzierung Lebenslanges Lernen legt Bericht vor

Bulmahn: „Bundesregierung fördert das Lebenslange Lernen für alle“

Die Bundesregierung fördert das Lebenslange Lernen für alle Menschen. Die Bedingungen für das Lebenslange Lernen seien dafür wesentlich verbessert worden, sagte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn am Mittwoch in Berlin. Dort übergab ihr die unabhängige Expertenkommission Finanzierung Lebenslanges Lernen ihren Bericht. „Lebenslanges Lernen dient auch der Verbesserung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit“, sagte Bulmahn. Der wirtschaftliche Strukturwandel müsse durch kontinuierliches Lernen in allen Lebenslagen und phasen begleitet werden, um so die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten und zu verbessern.

Sie nannte in diesem Zusammenhang das im Juli geänderte Einkommensteuerrecht. Danach sind Aufwendungen für eine Berufsausbildung mit bis zu 4.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Steuerzahler werden so um jährlich fast 350 Millionen Euro entlastet.

Darüber hinaus hätten sich Bund und Länder Anfang des Monats über eine gemeinsame „Strategie für Lebenslanges Lernen in der Bundesrepublik Deutschland“ verständigt. Dabei gehe es etwa um die Durchlässigkeit und die Qualitätssicherung von Angeboten zum Lebenslangen Lernen sowie um die Beratung und die Zertifizierung informell erworbener Kompetenzen. Auch die von den Experten geforderte nationale Bildungsberichterstattung sei inzwischen auf den Weg gebracht, sagte die Ministerin. „Darüber hinaus wird sich die Bundesregierung zusammen mit der OECD an einer PISA vergleichbaren Studie zur Bewertung der Kompetenzen von Erwachsenen beteiligen.“

Die Bundesregierung wolle die Chancen für eine Beteiligung an Weiterbildungen gerade für Menschen mit niedrigerem Einkommen weiter verbessern. In diesem Zusammenhang würden die Vorschläge der Kommission zur Förderung des Bildungssparens, das sich an den Möglichkeiten des Bausparens orientiert, geprüft.

Die Ministerin verwies darauf, dass die Bundesregierung individuelle Bildungsanstrengungen jetzt schon durch das BAföG, das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) sowie den in Sozialgesetzbüchern festgelegten Leistungen fördere. Die Inanspruchnahme der Förderung nach dem BAföG und dem AFBG sei auf Grund der erfolgreichen Novellierungen der Gesetze erfreulich angestiegen. Vor diesem Hintergrund müsse geprüft werden, ob und inwieweit es sinnvoll sei, die bestehenden Maßnahmen in einem von der Kommission vorgeschlagenen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz zusammen zu fassen.

Die Expertenkommission richtet sich mit ihren Vorschlägen auch an die Sozialpartner. Demzufolge sollen etwa Lernzeitkonten intensiver genutzt werden. Die Sozialpartner sollten diese Vorschläge im Rahmen ihrer Diskussion über die Dauer der Arbeitszeit erwägen. Ferner schlagen die Experten ein Modellprogramm für die Förderung des Weiterbildungsengagements von kleinen und mittleren Unternehmen vor.

Die Bundesregierung hatte die Expertenkommission auf Wunsch des Deutschen Bundestages folgend im Oktober 2001 eingesetzt. Ihr Bericht wird zur weiteren parlamentarischen Beratung dem Präsidenten des Deutschen Bundestages zugeleitet werden. Die Empfehlungen der Expertenkommission müssen nun von allen bildungspolitisch Verantwortlichen geprüft werden.

Den Bericht der Expertenkommission „Finanzierung lebenslangen Lernens“ finden Sie [hier]

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Bundesbildungsministerium

Weitere Informationen:

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