WSI-Tarifarchiv: Zahl der tariflichen Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich erneut zurückgegangen
Das ergibt eine aktuelle Auswertung, die das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung vorlegt.
Das WSI-Tarifarchiv untersuchte rund 4.700 Vergütungsgruppen aus 41 Branchen und Wirtschaftszweigen. Im Dezember 2012 sahen 11 Prozent davon Stundenlöhne von weniger als 8,50 Euro vor. Im September 2011 lag dieser Anteil noch bei 13 Prozent, im März 2010 bei 16 Prozent .
Die große Mehrheit, rund 89 Prozent der Vergütungsgruppen aus Tarifverträgen, die DGB-Gewerkschaften abgeschlossen haben, sieht dementsprechend Stundenlöhne von 8,50 Euro und mehr vor. Insgesamt 78 Prozent der Vergütungsgruppen beginnen mit einem Stundensatz von mindestens 10 Euro. Letzteres gilt in wichtigen Branchen wie der Metall- und der Chemieindustrie, der privaten Abfallwirtschaft, dem Bank- und dem Bauhauptgewerbe für alle oder nahezu alle Tarifgruppen. 11 Prozent der Tarifgruppen liegen sogar bei 20 Euro und mehr. Das Tarifsystem setzt so Untergrenzen oberhalb der Niedriglohnschwelle.
In 528 (11 Prozent) der untersuchten Vergütungsgruppen ist das jedoch anders, so die aktuelle Analyse von Dr. Reinhard Bispinck, dem Leiter des Tarifarchivs. 6 Prozent aller Gruppen sehen Einstiegslöhne unter 7,50 Euro vor, weitere 5 Prozent liegen zwischen 7,50 und 8,50 Euro pro Stunde. Zwar dürften manche der unteren Tarifgruppen nur für recht wenige, gering qualifizierte Mitarbeiter gelten. Aber in etwa einem Dutzend Wirtschaftszweigen sind tarifliche Niedriglöhne relativ weit verbreitet, zeigen Untersuchungen des Tarifarchivs. Dazu zählen verschiedene Handwerks- und Dienstleistungsbranchen sowie die Landwirtschaft – Wirtschaftsbereiche, in denen es oft viele kleine Betriebe und relativ wenig organisierte Beschäftigte gibt. Niedrige Tarifvergütungen finden sich häufig auch in älteren Tarifverträgen, die die Gewerkschaften seit einer Reihe von Jahren nicht durch neue, bessere ersetzen konnten.
„Gewerkschafter stehen in solchen Branchen bei Tarifverhandlungen immer wieder vor der Alternative, niedrigen Tarifen zuzustimmen oder ganz auf eine tarifliche Regulierung der Arbeitsbedingungen zu verzichten“, sagt Bispinck. „Umso wichtiger ist es, dass durch neue Tarifabschlüsse in den letzten anderthalb Jahren eine Verbesserung der Tarifsituation erreicht werden konnte. Im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Erwerbsgartenbau, im Bewachungsgewerbe und im Friseurhandwerk konnte die Zahl der Vergütungsgruppen unter 7,50 Euro gesenkt werden. In der Zeitarbeit/Leiharbeit gibt es überhaupt keine Gruppe mehr in diesem Bereich. Zum Teil wanderten diese Gruppen in die nächste Einkommensklasse zwischen 7,50 und 8,49 Euro. Aber auch in diesem Bereich gab es Verbesserungen.“
Weitere Ergebnisse der Untersuchung:
– Die niedrigen Vergütungsgruppen sind auch ein Ost/West-Problem: Mehrheitlich gelten Vergütungsgruppen unterhalb von 7,50 Euro in ostdeutschen Tarifbereichen, während die Vergütungsgruppen zwischen 7,50 und 8,50 Euro mehrheitlich in westdeutschen Tarifbereichen anzutreffen sind.
– Auch im Bereich der Mindestlohntarifverträge nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind einige Vergütungsgruppen im Niedriglohnbereich unter 8,50 Euro angesiedelt.
Die Ergebnisse der Analyse sprechen nach Auffassung des Tarifexperten Bispinck für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. „Er würde auch für viele Tarifbeschäftigte eine effektive Erhöhung ihrer Einkommen bedeuten“, so der Wissenschaftler.
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