Garching darf unter Auflagen in Betrieb gehen

Forschungsreaktor muss spätestens bis 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden

Das Bundesumweltministerium hat heute festgelegt, unter welchen Bedingungen der Forschungsreaktor (FRM-II) in Garching bei München seinen Betrieb aufnehmen darf. Das bayerische Umweltministerium darf den Betrieb genehmigen, wenn die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin erteilten Auflagen erfüllt werden. So muss der Reaktor spätestens 2010 auf nicht atomwaffentauglichen Brennstoff umgerüstet werden. Außerdem hat Trittin den Entsorgungsvorsorgenachweis für die abgebrannten Brennelemente verschärft.

Der FRM-II ist weltweit der einzige neue Forschungsreaktor, der hoch angereichertes, atomwaffentaugliches Uran verwenden soll. Das hatte weltweite Kritik hervorgerufen. Dadurch wird das insbesondere von US-amerikanischer Seite unterstützte Programm zur Umrüstung bestehender Anlagen auf niedrig angereichertes Uran beeinträchtigt. Die internationalen Bemühungen zur Nichtverbreitung von Atomwaffen streben an, den Markt für hoch angereichertes Uran schrittweise zu beseitigen.

Die Planer des FRM-II hatten diese internationale Abrüstungspolitik viele Jahre ignoriert. In den USA wurde jedoch als positives Zeichen gewertet, dass die Bundesregierung mit dem Freistaat Bayern die Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran vereinbart hat. Die Auflagen des Bundesumweltministers legen den Umrüstungsplan rechtssicher fest.

Die Bundesaufsicht beim Bundesumweltministerium konnte der Betriebsgenehmigung jetzt zustimmen, weil der sichere Betrieb des Reaktors mit Untersuchungen nachgewiesen wurde. Diese hatte das bayerische Umweltministerium der Bundesaufsicht im Februar 2003 endlich vorgelegt. Die Untersuchungen zum Ausschluss einer „Dampfexplosion“ und zu „Reaktivitätsstörfällen“ hatte die Bundesaufsicht bereits im Januar 2002 in Bayern angefordert.

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Michael Schroeren BMU-Pressereferat

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