Neue Standards fuer die Luftreinhaltung

Fuer die Reinhaltung der Luft gelten kuenftig anspruchsvollere Standards. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte neue Technische Anleitung (TA) Luft wurde heute veroeffentlicht und tritt damit zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Mit der neuen TA Luft wird den Behoerden wieder ein modernes Instrument zur Luftreinhaltung an die Hand gegeben, welches zugleich zu mehr Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit bei der Genehmigung von Anlagen fuehrt. Sie konkretisiert die Anforderungen, die bei der Genehmigung von industriellen und gewerblichen Anlagen von den zustaendigen Vollzugsbehoerden zu beachten sind. Dies hilft den Behoerden und der Wirtschaft.

Darueber hinaus wird die Anlagenzulassung an europaeisches Recht angepasst. So werden im Rahmen des Fuenften Umweltaktionsprogramms der EU hoechstzulaessige Konzentrationen fuer einige besonders bedeutsame Schadstoffe, z. B. Staub und Benzol, in der Atemluft festgelegt, die auch fuer die Genehmigung von Anlagen beachtlich sind. In der neuen TA Luft wird die Art und Weise der Beruecksichtigung dieser Emissionswerte bestimmt.

Die neue Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft loest die aus dem Jahre 1986 stammende TA Luft ab. Diese entsprach nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Daneben machen Entwicklungen in der EU, die durch das Umweltaktionsprogramm angestossen wurden und in neueren Richtlinien ihren Ausdruck gefunden haben, neue Regelungen u.a. in der Luftreinhaltung erforderlich. Mit der neuen TA Luft wird eine bundeseinheitliche Praxis bei Genehmigung, wesentlichen Aenderungen und Sanierung genehmigungsbeduerftiger Anlagen sichergestellt.

Die Umweltanforderungen der EU sind medienuebergreifend (Luft, Wasser, Boden) unter gleichzeitiger Beruecksichtigung der Anlagensicherheit, der Energieeffizienz u.a. betroffener Bereiche. Bei der Umsetzung hat die Bundesregierung bewusst davon abgesehen, eine entsprechend umfassende Vorschrift zu erlassen, weil dies unuebersichtlich und unpraktikabel waere. Die TA Luft ist weiterhin eine reine Vorschrift zur Luftreinhaltung. Allerdings wurde bei der Festlegung der Anforderungen zur Luftreinhaltung ein besonderes Augenmerk auf die Zusammenhaenge mit den anderen Bereichen gelegt.

Media Contact

Michael Schroeren BMU-Pressereferat,

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