Weitere Forschungsgenehmigung zum Import humaner embryonaler Stammzellen erteilt

Am 27.1.2003 hat das Robert Koch-Institut eine zweite Genehmigung nach dem Stammzellgesetz für Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der Grundlagenforschung erteilt.

Sie ergeht an den Wissenschaftler Professor Jürgen Hescheler, Institut für Neurophysiologie der Universität zu Köln. Die genehmigten Forschungsarbeiten verfolgen das Ziel, humane embryonale Stammzellen in Herzmuskelzellen (Kardiomyozyten) zu differenzieren und diese Zellen zu charakterisieren. Das Wissen über die Bedingungen für eine effiziente kardiale Differenzierung ist eine wichtige Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung neuer Strategien zur Behandlung der Folgeschäden von Herzinfarkten.

Angaben über dieses Forschungsvorhaben sind im öffentlichen Register über genehmigte Forschungsvorhaben auf den Internet-Seiten des RKI einsehbar unter

Die ZES hat das Forschungsvorhaben von Jürgen Hescheler positiv beurteilt.

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Heidrun Wothe idw

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