Pflanzenschutzmittelrueckstaende in rund 60 Prozent der Lebensmittel

Der Anteil von Lebensmitteln, bei denen Rueckstaende von Pflanzenschutzmitteln festgestellt wurden, die die gesetzlichen Hoechstmengen nicht ueberschritten, lag im Jahr 2004 bei rund 52 Prozent. Bei 7,4 Prozent der Proben wurden die gesetzlichen Hoechstmengen nicht eingehalten. In rund 40 Prozent der untersuchten Proben wurden keine Rueckstaende von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Dies sind Ergebnisse der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrueckstaende", die das Bundesamt fuer Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Grundlage von Daten der Bundeslaender heute in Bonn veroeffentlicht hat.

Zu den am staerksten belasteten Obst- und Gemuesearten gehoeren Rucola, Paprika, Johannisbeere, Tafeltraube und Gurke. Keine Ueberschreitungen der Hoechstmengen wurden hingegen in Saeuglings- und Kleinkindernahrung, Bananen, Broccoli, Pilzen, Spargel und Zwiebeln festgestellt. Grundnahrungsmittel wie Getreide und Kartoffeln waren nur geringfuegig belastet. Selten kam es bei Kiwis, Orangen, Zitronen, Karotten und Tomaten zu Hoechstmengenueberschreitungen.

Bei der Untersuchung konzentriert sich die amtliche Lebensmittelueberwachung auf Lebensmittel, bei denen bereits in der Vergangenheit haeufig Rueckstaende festgestellt wurden. Der Anteil von Proben mit Pflanzenschutzmittelrueckstaenden ist daher ueberproportional, so dass die in der "Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrueckstaende" gemachten Angaben nicht repraesentativ fuer die Gesamtheit der auf dem Markt befindlichen Lebensmittel sind.

In 36,5 Prozent aller Proben wurde mehr als ein Rueckstand gefunden. Ein Grund fuer Mehrfachrueckstaende kann beispielsweise die Zusammensetzung einer Probe aus unterschiedlichen Partien sein. Auch ein gezielter Wirkstoffwechsel, durch den die Entwicklung von Resistenzen bei Schaderregern vermieden wird, kann zu Mehrfachrueckstaenden fuehren. Insbesondere in Proben, bei denen eine Vielzahl von Rueckstaenden anzutreffen ist, haelt es das BVL aber auch fuer moeglich, dass die gute fachliche Praxis bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln von den Produzenten nicht beachtet wurde.

Um dem Verbraucher Lebensmittel mit einer geringeren Pflanzenschutzmittelbelastung anbieten zu koennen, ist es aus Sicht des BVL zweckmaessig, dass Importeure und Handelsunternehmen mit festen Partnern im Anbau kooperieren und mit diesen praktikable Eckpunkte zum Pflanzenschutz festlegen, in denen beispielsweise die verwendeten Wirkstoffe und Anwendungsbedingungen festgelegt werden. Durch Kontrollen im Anbauland noch vor der Ernte koennen Handelsunternehmen und Importeure sicherstellen, dass die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Die Ueberschreitung von Rueckstandshoechstmengen ist nicht mit einer akuten Gefaehrdung der Gesundheit der Verbraucher gleichzusetzen. Bei Ueberschreitungen der Hoechstmengen schaetzt die zustaendige Ueberwachungsbehoerde das toxikologische Risiko ab. Bei 16 Proben konnte 2004 auf Grund deutlicher UEberschreitungen ein gesundheitliches Risiko fuer den Verbraucher nicht ausgeschlossen werden. In diesen Faellen hat das BVL die fuer die Lebensmittelueberwachung zustaendigen UEberwachungsbehoerden der Bundeslaender sowie die EU-Kommission ueber das Europaeische Schnellwarnsystem informiert.

Weitere Informationen:
http://www.bvl.bund.de/cln_007/nn_493682/DE

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Jochen Heimberg idw

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