Rentenerhöhung kommt zum 1. Juli

Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Die Renten werden zum 1. Juli 2007 erstmals nach mehreren Jahren wieder steigen können. Mit dem Beschluss der sogenannten Rentenwertbestimmungsverordnung durch das Bundeskabinett werden nach Zustimmung des Bundesrats die gesetzlichen Altersbezüge zur Mitte des Jahres um 0,54 Prozent angehoben – in Ost wie in West.

Der sich nach der Erhöhung ergebende, ab dem 1. Juli 2007 maßgebende neue aktuelle Rentenwert wird 26,27 Euro und der neue aktuelle Rentenwert (Ost) 23,09 Euro betragen. Der aktuelle Rentenwert ist Berechnungsgrundlage für die jeweils individuelle Rentenhöhe.

Die Rentenanhebung wird möglich durch die positiven Entwicklungen bei Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Löhnen im Jahr 2006. Pro Jahr fließen durch den Aufschlag 1,2 Milliarden Euro zusätzlich an die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner hierzulande. Sie profitieren damit vom fortgesetzten Aufschwung in Deutschland.

Die Anpassung der Altersbezüge erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach einer Reihe gesetzlich festgeschriebener Kriterien.

Basis für die Anpassung der Renten ist die Entwicklung der Löhne und Gehälter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die anpassungsrelevante Lohnentwicklung beträgt 0,98 Prozent in den alten und 0,4 Prozent in den neuen Bundesländern. Allerdings haben sich 2006 Mehrbelastungen bei den Aufwendungen für die steuerlich geförderte private Altersvorsorge („Riester-Rente“) ergeben, die bei der Rentenwertbestimmung mit 0,5 Prozent auf die Rentnerinnen und Rentner übertragen werden. Daneben wird bei der Anpassung der Renten seit 2005 mit dem Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Leistungsbeziehern und Beitragszahlern berücksichtigt. In diesem Jahr machen sich die Reformen der vergangenen Jahre, die zu einem Wachstum der Wirtschaft und zu einer steigenden Zahl von Beschäftigten geführt haben, bemerkbar. Aufgrund dieser positiven Entwicklung wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor mit knapp plus 0,2 Prozent anpassungssteigernd.

Die Veränderung der aktuellen Rentenwerte hat auch Auswirkungen auf andere Größen und Bereiche der Sozialversicherung. So werden im Rahmen der vom Kabinett gebilligten Verordnung auch Rentenwerte in der Alterssicherung der Landwirte angepasst, die Mindest- und Höchstbeträge des Pflegegeldes der gesetzlichen Unfallversicherung bestimmt sowie der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2007 anzupassenden Geldleistungen festgelegt.

In der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2007 der neue allgemeine Rentenwert 12,13 Euro und der neue allgemeine Rentenwert (Ost) 10,66 Euro. Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern zwischen 297 Euro und 1.186 Euro monatlich und in den neuen Bundesländern zwischen 257 Euro und 1.029 Euro monatlich. Der Anpassungsfaktor beträgt zum 1. Juli 2007 in den alten Bundesländern 1,0054 und in den neuen Bundesländern ebenfalls 1,0054.

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