Ausbildung in drei neuen kaufmännischen Dienstleistungsberufen ab 1. August 2001 möglich
Am Wachstum des Dienstleistungssektors lassen sich die Strukturveränderungen der deutschen Wirtschaft eindrucksvoll ablesen. Dieser Sektor spielt auch für die Beschäftigung eine immer größere Rolle. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat seine Aufgabe, auch durch Schaffung neuer Berufe solche positiven Entwicklungen voranzubringen, erfüllt: Zum 1. August 2001 treten die Ausbildungsordnungen für drei kaufmännische Berufe in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in Kraft.
Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller: „Ich sehe diese Berufe als große Chance für die Wirtschaft und die Auszubildenden. Deshalb appelliere ich an die Wirtschaft, für diese zukunftsträchtigen neuen Berufen Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.“
Die drei Berufe vermitteln gleiche Kernqualifikationen im Beratungs- und im kaufmännischen Bereich, um die Gemeinsamkeiten zu verdeutlichen. Darauf bauen die berufsspezifischen fachlichen Qualifikationen auf.
- Kaufleute im Gesundheitswesen
- Sport- und Fitnesskaufleute
- Veranstaltungskaufleute
Die für die drei Berufe gemeinsame Rechtsverordnung ist am 28. Juni 2001 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30, Seite 1262 veröffentlicht worden.
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Weitere Informationen:
http://www.bmwi.de/Homepage/Ausbildungsberufe/Berufsanfaenger.jspAlle Nachrichten aus der Kategorie: Wirtschaft Finanzen
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