Steuersätze 2004 im internationalen Vergleich

Das weltweite Steuerklima bleibt freundlich, der Trend zur Senkung der Körperschaftsteuersätze setzt sich weiter fort. In Deutschland dagegen liegt die durchschnittliche Steuerbelastung, trotz einer Senkung zu 2003 deutlich über dem Durchschnitt in der EU. Das sind die wichtigsten Ergebnisse der KPMG-Studie „Steuersätze 2004 im internationalen Vergleich“.

Untersucht haben die KPMG-Steuerfachleute 69 Länder der Welt, darunter 30 OECD-Staaten sowie weitere Staaten in Asien und Lateinamerika. In Bezug auf die Vergleichbarkeit der Steuerbelastung hat diese Übersicht allerdings nur indiziellen Charakter, denn die Bemessungsgrundlage ist – selbst innerhalb der EU – uneinheitlich. Zudem gewähren viele Staaten Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen, die die effektive Steuerbelastung oftmals erheblich vermindern.

Weiterhin führend bei der Senkung der Steuersätze sind die Staaten der EU und der OECD. So ist der durchschnittliche EU-Körperschaftsteuersatz auf 29,36 Prozent gesunken (2003: 31,84 Prozent; 2002: 32,5 Prozent). In Deutschland liegt der durchschnittliche Steuersatz (einschließlich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) bei 38,29 Prozent (2003: 39,6 Prozent; 2002:38,4 Prozent). Im OECD-Schnitt liegt die Körperschaftsteuer jetzt bei 28,99 Prozent (2003: 30,9 Prozent; 2002: 31,4 Prozent). Es haben neun OECD-Staaten ihre Steuern gesenkt, auch Deutschland senkte seine Steuern um 1,29 Prozent. Auffallend sind die Steuersenkungen in Polen und Portugal, jeweils 8 Prozent und in der Slowakischen Republik (6 Prozent).

Auch der asiatisch-pazifische Raum folgte dem allgemeinen Trend. Hier fiel der durchschnittliche Körperschaftsteuersatz um 0,23 Prozent. 2003 betrug die Körperschaftsteuer 30,6 Prozent und im Jahre 2004 dagegen 30,37 Prozent.

Wie Deutschland senkten auch weitere EU-Staaten ihre Steuersätze. Portugal senkte seine Steuern von 33 Prozent auf 25 Prozent. Italien verringerte seinen Steuersatz von 38,25 auf 37,25 Prozent. Deutschland und Italien sind die Länder mit den höchsten Steuersätzen in der EU. Irland hat seine Steuern nicht verändert und bleibt mit 12,5 Prozent das Land mit dem niedrigsten Körperschaftsteuersatz in der EU.

Dr. Bernd Erle, im KPMG-Vorstand für den Geschäftsbereich Tax zuständig: „Die Ertragsteuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Deutschland ist zu hoch. Wir liegen immer noch deutlich über dem Durchschnitt von EU und OECD, wenn Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag mit berücksichtigt werden. Mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 38,29 Prozent und einer in den letzten Jahren zunehmend erweiterten Bemessungsgrundlage bleibt Deutschland als Steuerstandort leider unattraktiv.“

Media Contact

Marita Reuter KPMG

Weitere Informationen:

http://www.kpmg.de

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