Raumordnungsplanung quo vadis

Raumordnungsplanung übt angesichts der von Zielen der Raumordnung ausgehenden Steuerungskraft für einen ganzen Strauß unterschiedlicher raumrelevanter Interessen eine große Faszination aus.

In gleichem Maße besteht bei den betroffenen Planungsträgern, d.h. den Gemeinden die Sorge, unverhältnismäßig in den eigenen verfassungsrechtlich abgesicherten Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt zu werden. Die Steuerungswirkung der Raumordnungsplanung hat dabei eine erhebliche praktische Relevanz. Beispiele hierfür sind u.a.

– die Ausweisung von Eignungsgebieten für bestimmte nach § 35 BauGB zu beurteilende raumbedeutsame Maßnahmen oder Nutzungen

mit Ausschlusswirkung außerhalb der Eignungsgebiete (nicht nur für Windparks);

– die Steuerung großer Einzelhandelsstandorte durch ein vielfältiges Regelungsset (Konzentrationsgebote, Integrationsgebote,

Beeinträchtigungsverbote, Kongruenzgebote etc.);

– die Beschränkung der Siedlungserweiterungsmöglichkeiten in räumlicher und quantitativer Hinsicht (Ausweisung von

Siedlungserweiterungsflächen, Beschränkung von Zuwachsmöglichkeiten auf den Eigenbedarf etc.);

– vor dem Hintergrund von Gemeindegebietsreformen und rückläufigen Bevölkerungszahlen Vorgaben für die funktionale Gliederung innerhalb der einzelnen Gemeinden;

– in Erweiterung der bestehenden Steuerungsoptionen die Einführung sogenannter handelbarer Flächenausweisungsrechte.

Trotz der aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgesetzes (BVerwG) erkennbaren Grundstruktur sind sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Praxis die rechtlichen Grenzen der Steuerungsmöglichkeiten durch Raumordnungspläne und deren praktische Sinnfälligkeit umstritten. Im Rahmen der vom Deutschen Institut für Urbanistik angebotenen Fachtagung sollen die sich abzeichnenden Argumentationslinien der aktuellen Diskussion kritisch reflektiert werden.

Leitung:
Privatdozent Dr. Arno Bunzel, Deutsches Institut für Urbanistik GmbH (Difu), Berlin
Programmflyer/Details/Konditionen:
http://www.difu.de/sites/difu.de/files/archiv/veranstaltungen/11_
raumordnungsplanung_quo_vadis.pdf
Teilnehmerkreis:
Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Raumordnung, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Recht, Ratsmitglieder; Planungsbüros, Rechtsanwälte im Bereich der Kommunalberatung
Veranstalter:
Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH (Difu)
Veranstaltungsort:
Deutsches Institut für Urbanistik
Zimmerstr. 13-15
10969 Berlin
Online-Anmeldung:
http://www.difu.de/webformular/tagungsanmeldung-raumordnungsplanung-quo-vadis-29-3.html
Anmeldung/Ansprechpartnerin:
Bettina Leute
Tel.: 030/39001-148
Fax.: 030/39001-268
E-Mail:leute@difu.de

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Sybille Wenke-Thiem idw

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