"Pkw-Energieverbrauchskennzeichungsverordnung" tritt in Kraft

VCD: Verbraucherinteressen beim CO2-Label für Neuwagen missachtet – „Vier Jahre Verzögerung für nichts“.

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) e.V. sieht in der am 04. November 2004 in Kraft getretenen Regelung zur Verbrauchskennzeichnung bei Neuwagen eine denkbar schlechte Lösung, die die Interessen der VerbraucherInnen missachtet. „Anstatt ein leicht verständliches, vergleichendes Energielabel vorzuschreiben, wie es sich bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst bewährt hat, gibt es nun ein unverständliches Blatt mit nackten Zahlen“, kritisiert Hermann-Josef Vogt vom VCD-Bundesvorstand. „Damit gab es vier Jahre Verzögerung bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie für nichts!“ Zwar sei der vorgeschriebene Mindeststandard der Richtlinie erfüllt. Die Chance, auf diesem Weg Energie einzusparen, bleibe jedoch weitgehend ungenutzt.

Eine Untersuchung im Auftrag der Europäischen Kommission komme zu dem Ergebnis, dass ein vergleichendes Energielabel den Kraftstoffverbrauch von Neuwagen und damit den CO2-Ausstoß innerhalb von zehn Jahren um bis zu fünf Prozent senken könne. Der VCD hatte sich deshalb gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und dem Umweltbundesamt für ein solches Label eingesetzt. Vogt: „Wer ein Auto kauft, möchte wissen, was es an Betriebskosten mit sich bringt. Das gilt um so mehr in Zeiten steigender Spritpreise. Entscheidend ist dabei das Abschneiden eines Fahrzeugs in seiner Klasse. Deshalb ist nur eine vergleichende Einordnung beim Energieverbrauch sinnvoll.“

Allein das Beispiel VW Golf zeige die große Spannweite von Verbrauchswerten bei ein und dem selben Fahrzeugtyp. So verbrauche die sparsamste Variante – der Golf V 1.9 TDI – im Durchschnitt fünf Liter Diesel, was einem CO2-Wert von 135 Gramm pro Kilometer entspricht. Der Spritschlucker unter den neuen Golf-Modellen sei dagegen ein Golf V 2.0 FSI mit einem Verbrauch von 8,5 Litern Super auf 100 Kilometern und einem CO2-Wert von 204 g/km. „An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig eindeutige und vergleichende Darstellungen sind. Mangelhafte Verbraucherinformation nutzt hingegen nur den schwachen Wettbewerben und schadet innovativen Produkten“, erklärt Gerd Lottsiepen, verkehrspolitischer Sprecher des VCD.

Die Bundesregierung widerspreche mit der jetzt getroffenen Regelung auch ihren eigenen Aussagen im Koalitionsvertrag. Danach wolle sie dem Verbraucherschutz in allen Politikbereichen einen herausragenden Stellenwert verschaffen sowie für umfassende Verbraucherinformationen sorgen, damit Kaufentscheidungen bewusst getroffen werden könnten. Lottsiepen: „Die jetzt eingeführte Regelung ist vielleicht im Interesse der Autohersteller, im Interesse von Verbrauchern und Umwelt ist sie sicher nicht. Sie gehört daher ins Altpapier und sollte baldmöglichst novelliert werden.“

Media Contact

Daniel Kluge Verbraucher Initiative

Weitere Informationen:

http://www.vcd.org

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