Repräsentative Umfrage: 80 Prozent wollen Kündigungsschutz unverändert beibehalten oder ausbauen

Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland hält den Kündigungsschutz für unverzichtbar: Insgesamt 51 Prozent möchten die Schutzregelungen unverändert behalten, weitere 29 Prozent wollen sie stärken. Lediglich 13 Prozent finden es richtig, den Kündigungsschutz einzuschränken oder abzuschaffen.

Eine deutliche mehrheitliche Zustimmung zeigt sich in allen Berufsgruppen und auch bei Anhängern von Union und FDP. Facharbeiter und Arbeitslose plädieren besonders häufig für unveränderten Erhalt oder Ausbau des Kündigungsschutzes. Auch unter den Selbständigen sind 70 Prozent dafür, den Kündigungsschutz unverändert beizubehalten oder ihn auszubauen. Das zeigt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts polis + sinus im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung (die einzelnen Zahlen der Auswertung finden Sie im Tabellen-Anhang zu dieser PM; Link siehe unten).

„Die hohe Wertschätzung kommt nicht von ungefähr: Der Kündigungsschutz schützt Beschäftigte vor Willkür im Arbeitsleben, indem er transparente und überprüfbare Verfahren vorschreibt und „Herr-im-Hause-Verhalten“ von Arbeitgebern unterbindet. Damit trägt er zum sozialen Frieden bei“, sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, Arbeitsrechtlerin und Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung. „Diese gesellschaftliche Stabilisierungsfunktion würde verletzt, wenn der Kündigungsschutz geschwächt oder auf Umwegen ausgehebelt würde.“

Ein solcher Hebel wäre nach Analyse der Rechtswissenschaftlerin auch eine in den Koalitionsgesprächen diskutierte massive Erleichterung der sachgrundlosen befristeten Beschäftigung: Wenn das derzeit geltende „Anschlussverbot“ gestrichen würde und Arbeitgeber denselben Arbeitnehmer immer wieder ohne besonderen Grund befristet beschäftigen könnten, stelle das einen tiefen Eingriff in den Kündigungsschutz dar, betont Pfarr. Karenzzeiten zwischen zwei befristeten Beschäftigungen könnten oft nicht verhindern, dass Beschäftigte auf Dauer in befristeten Arbeitsverhältnissen stecken blieben und faktisch nie vom Kündigungsschutzgesetz erfasst würden. „Konzerne und viele größere Unternehmen haben heutzutage Stellenpools oder firmeneigene Verleihgesellschaften. Dadurch ist es kein Problem, befristet Beschäftigte mal hier, mal dort anzustellen und Karenzvorschriften zu umgehen“, warnt die Arbeitsrechts-Professorin.

Sollte man den gesetzlichen Kündigungsschutz weiter ausbauen, unverändert beibehalten, eher einschränken oder ganz abschaffen? Das fragten die Meinungsforscher von polis + sinus zwischen dem 19. und dem 21. Oktober mehr als 1.000 repräsentativ ausgewählte Personen über 18 Jahre. Die Befragung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Die große Mehrheit ist dagegen, die geltenden Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht einzuschränken. Über alle Berufsgruppen hinweg sind die Befürworter des Kündigungsschutzes in der Mehrheit. Unter Facharbeitern sprechen sich 96 Prozent dafür aus, den Kündigungsschutz unverändert beizubehalten oder auszubauen. Unter angelernten Arbeitern und in der Gruppe der einfachen und mittleren Angestellten und Beamten liegt die Zustimmung bei 85 Prozent. Unter den höheren Angestellten und Beamten sind 82 Prozent der Meinung, man solle den aktuellen Kündigungsschutz beibehalten oder noch ausbauen. Unter den befragten Arbeitslosen sprechen sich 91 Prozent dafür aus. Bei den Selbständigen ist der Anteil derer, die Einschränkungen oder Abschaffungen befürworten, mit 26 Prozent zwar am höchsten. Doch auch hier sind 46 Prozent dafür, den Kündigungsschutz unverändert beizubehalten. Weitere 24 Prozent wollen die Schutzrechte weiter stärken.

Die Ergebnisse passen auch zu Befunden, die das WSI und Wissenschaftler der Uni Hamburg in Befragungen von insgesamt 2.800 Personalverantwortlichen gewonnen haben: Entscheidend für Einstellungen ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens, der Kündigungsschutz spielt für die meisten Personaler eine untergeordnete Rolle.

Die PM mit Tabellen-Anhang:
http://www.boeckler.de/pdf/pm_2009_10_22_kuendigungsschutz.pdf
Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung
Prof. Dr. Heide Pfarr
Wissenschaftliche Direktorin WSI
Tel.: 0211-7778-187
E-Mail: Heide-Pfarr@boeckler.de
Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de

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