Aktuelle IAT-Studie untersucht medizintechnische Innovationen im NUB-Verfahren

Die Umsetzung in den Versorgungsalltag erfolgt bei den meisten Innovationen relativ langsam, insbesondere komplexe Innovationen werden überwiegend nur in spezialisierten Zentren angewandt. Das NUB-Verfahren eröffnet also nur einer geringen Anzahl medizintechnischer Innovationen den Zugang zu einer Refinanzierung und damit den Weg in die Versorgung. Zu diesem Schluss kommt eine vom BVMed in Auftrag gegebene Studie aus dem Institut Arbeit und Technik (IAT / FH Gelsenkirchen).

Wie der IAT-Gesundheitsökonom Stephan von Bandemer heute bei der Vorstellung der Studie in Berlin erläuterte, bildet das NUB Verfahren lediglich einen Bestandteil des Innovationsregimes bei medizintechnischen Innovationen. Es trägt mit dazu bei, dass Innovationen lediglich in begrenztem Maße in das Gesundheitssystem einfließen. Andererseits zeigten die beispielhaften Innovationsverläufe, dass das Gesundheitssystem durch ein weit komplexeres Innovationsregime mit vielfältigen Einflussfaktoren wie den Qualifikationsanforderungen, organisatorischen Voraussetzungen (Kooperation zwischen Kliniken innerhalb eines Krankenhauses, Zuweisungskonzepte) und der Komplexität sowie dem Neuigkeitsgrad der Innovationen geprägt ist.

Die empirische Analyse des NUB Verfahrens zeige, dass keine unkontrollierte Verbreitung von Innovationen erfolgt, sondern im Einzelfall jeweils angemessene Ergebnisse erreicht werden können. Die Anerkennung im NUB Verfahren bedeutet laut Bandemer keineswegs einen Automatismus für eine Verbreitung von Innovationen. Umgekehrt bedeute die Ablehnung nicht zwangsläufig, dass Innovationen nicht umgesetzt würden.

Studie: http://www.iat.eu/GGTSPU-iat-gate.iatge.de-5338-626622-Kfik7edY5GNaqPGN-DAT/aktuell/veroeff/2011/bandemer01.pdf

Ihr Ansprechpartner:
Stephan von Bandemer, Tel.: 0209/16221193, bandemer@iat.eu
Claudia Braczko
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut Arbeit und Technik
Munscheidstraße 14
45886 Gelsenkirchen
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