Tarifverdienste in Deutschland stiegen geringer als in Frankreich

In Deutschland wiesen die tariflichen Monatsgehälter der Arbeitnehmer im Verarbeitenden Gewerbe mit 2,3% die höchste Steigerung auf. Dies lässt sich insbesondere auf die zum 1. Juni 2006 in Kraft getretenen Tariferhöhungen in der deutschen Metallindustrie um 3,0% zurückführen. In Frankreich stiegen die Tarifverdienste im Verarbeitenden Gewerbe um 2,7%. Dieser Anstieg war zwar höher als in Deutschland, entsprach aber innerhalb Frankreichs nur einer durchschnittlichen Tariferhöhung.

In Frankreich konnten die Arbeitnehmer im Baugewerbe mit durchschnittlich 3,2% die höchsten Tariferhöhungen durchsetzen. Ein Grund für diese Entwicklung war die große Nachfrage französischer Bauunternehmer nach qualifizierten Arbeitskräften. Demgegenüber stiegen in Deutschland die Tariflöhne im Baugewerbe insgesamt um 1,1%. Diese Zunahme erstreckte sich aber nicht auf den gesamten Bausektor. Im Bauhauptgewerbe kam es infolge einer Arbeitszeitverlängerung zu Beginn des Jahres zu einem Rückgang der Stundenlöhne um 2,5%, der auch durch einen späteren Anstieg der Tariflöhne um 1,0% nicht kompensiert werden konnte.

Besonders stark unterschied sich die Entwicklung der Tarifverdienste im Bergbau (Deutschland: + 0,3%; Frankreich: + 2,7%) und in der Energie- und Wasserversorgung (Deutschland: + 0,6%;

Frankreich: + 2,8%).

Methodische Hinweise:

Für den deutsch-französischen Vergleich werden vom Statistischen Bundesamt und vom französischen Statistischen Zentralamt (INSEE) Indikatoren zur kurzfristigen Lohn- und Arbeitszeitentwicklung jährlich zeitgleich in Wiesbaden und Paris veröffentlicht.

Für Deutschland wird erstmals der Tarifverdienstindex für Arbeitnehmer veröffentlicht. Dieser Arbeitnehmerindex errechnet sich aus dem Index der tariflichen Stundenlöhne sowie dem Index der tariflichen Monatsgehälter unter Berücksichtigung der Wochenarbeitszeit und der Beschäftigtenzahlen. Die französischen Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der so genannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten.

Einbezogen werden jeweils das Produzierende Gewerbe, Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe. Zulagen und Prämien sowie Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt.

Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick,
Telefon: (0611) 75-4327,
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