Arbeits- und Wegeunfälle 2004: besonders starker Rückgang bei tödlichen Unfällen

Im Jahr 2004 sind die Arbeits- und Wegeunfälle in der gewerblichen Wirtschaft auf ein Rekordtief gesunken. Den stärksten Rückgang weisen die Unfälle mit tödlichem Ausgang auf. Das teilt der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) heute in Berlin anlässlich der Präsentation der aktuellen Jahreszahlen mit.

Die Häufigkeit der Arbeitsunfälle in der deutschen Wirtschaft ist um 5,2 Prozent auf knapp 28 Arbeitsunfälle pro 1.000 Vollarbeiter gesunken. Die absolute Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle beträgt jetzt noch 841.447. „Damit wurde im Jahr 2004 der mit Abstand tiefste Stand der Nachkriegszeit erreicht“, sagte HVBG-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer anlässlich der heutigen Pressekonferenz.

Ein Vollarbeiter entspricht der von einer vollbeschäftigten Person im Durchschnitt tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl. Durch die Bezugnahme auf Vollarbeiter beschreiben die Berufsgenossenschaften das tatsächliche Risiko eines Vollbeschäftigten, einen Arbeitsunfall zu erleiden und berücksichtigen damit konjunkturbedingte Schwankungen der Arbeitszeit.

Besonders hervorzuheben ist, dass die schwersten Unfälle, nämlich die tödlichen Arbeitsunfälle besonders stark um gut 12 Prozent auf noch 645 Todesfälle zurückgegangen sind.

Die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ist gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Prozent auf 151.330 zurückgegangen. Ihre Häufigkeit je 1.000 Versicherungsverhältnisse ist damit um 4,6 Prozent auf 4,5 gesunken. Bei den tödlichen Wegeunfällen findet sich sogar eine Abnahme um 107 Fälle und damit um knapp 18 Prozent auf 497 Todesfälle.

„Mit unseren Rückgangsquoten bei den Arbeitsunfällen sind wir europäische Spitze“, so Breuer. „Denn im Gegensatz zur Entwicklung hierzulande steigen oder stagnieren die Unfallzahlen in Europa. Wir sehen dies als eindeutige Bestätigung unserer Präventionsanstrengungen.“

Berufskrankheiten weiter rückläufig

Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit sank auch 2004 und zwar von 56.900 im Vorjahr um 1,9 Prozent auf 55.839. In 15.832 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt – dies ist ein Zuwachs um 0,5 Prozent. In weiteren 7.753 Fällen (0,1 Prozent weniger als 2003) wurde zwar die berufliche Verursachung der Erkrankung festgestellt, die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufskrankheit waren jedoch nicht erfüllt. Dennoch werden in solchen Fällen gegebenenfalls umfangreiche Leistungen der Individualprävention und der medizinischen Rehabilitation erbracht. 2004 trat in 1.975 Fällen der Tod als Folge einer Berufskrankheit ein, was einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozent entspricht.

Media Contact

Dr. Dagmar Schittly presseportal

Weitere Informationen:

http://www.hvbg.de

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