Altersteilzeit im öffentlichen Dienst: Länder holen auf


Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, hatten nach vorläufigen Ergebnissen der Statistik über den Personalstand im öffentlichen Dienst Mitte 2001 rund 94 000 Beschäftigte von der gesetzlich bzw. tarifvertraglich geregelten Möglichkeit einer Altersteilzeitbeschäftigung Gebrauch gemacht; das waren etwa 60 % mehr als Mitte 2000. Von den 94 000 Beschäftigten in Altersteilzeit waren 25 000 Beamte (einschl. Richter), 55 000 Angestellte und 14 000 Arbeiter.

Die Zahl der Beamten in Altersteilzeit hat sich gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (+ 122 %), wobei vor allem Beamte der Länder (+ 200 %) und der Gemeinden (+ 165 %) für den hohen Zuwachs sorgten. Die Zahl der Bundesbeamten in Altersteilzeit stieg um 29 %. Zu der starken Zunahme der Altersteilzeit in den Ländern trug bei, dass im Jahr 2001 in einigen Ländern Altersteilzeit für Beamte erst ermöglicht oder die Voraussetzungen für die Antragstellung verbessert wurden. Auf Grund unterschiedlicher Regelungen und unterschiedlicher Genehmigungspraxis für Beamte bei Bund und Ländern nutzen beim Bund aber immer noch verhältnismäßig mehr Beamte die Möglichkeit der Altersteilzeit. Beim Bund waren 21 % der über 55-jährigen Beamten in Altersteilzeit, bei den Ländern und Gemeinden dagegen nur 8 % bzw. 9 %.

Die Zahl der Angestellten in Altersteilzeit stieg um 54 % und die der Arbeiter um 20 %. Von den Angestellten und Arbeitern im Alter von 55 Jahren oder älter haben beim Bund jeweils 18 % Altersteilzeit beantragt, bei den Ländern 15 % der Angestellten bzw. 13 % der Arbeiter und bei den Gemeinden 18 % bzw. 10 %. Für Angestellte und Arbeiter gilt bereits seit 1998 eine tarifvertragliche Regelung im gesamten Bundesgebiet. Eine Ursache für die immer noch wachsende Verbreitung der Altersteilzeit auch bei Angestellten und Arbeitern dürfte die Erweiterung des Kreises der Antragsberechtigten um Teilzeitbeschäftigte sein.

 

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