Schutz von Kindern vor den Gefahren des Passivrauchens muss schon im Mutterleib beginnen

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt zum Weltnichtrauchertag den Report: „Schutz der Familie vor Tabakrauch“ vor

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Die Weltgesundheitsorganisation hat in diesem Jahr das Thema „Frauen und Rauchen“ als Schwerpunkt gewählt, mit einem Fokus auf die Vermarktung von Tabakprodukten an Frauen.

Anlässlich des Weltnichtrauchertags stellte die Drogenbeauftragte heute gemeinsam mit dem DKFZ den aktuellen Report des DKFZ „Schutz der Familie vor Tabakrauch“ vor.

Rauchen Mütter während der Schwangerschaft, schadet dies den Kindern schon vor ihrer Geburt – zum Teil mit schwerwiegenden Folgen: Rauchende Mütter erleiden häufiger eine Früh- oder Fehlgeburt. Kinder rauchender Mütter sind bei der Geburt oft untergewichtig und es besteht ein mehr als doppelt so hohes Risiko, dass sie innerhalb ihres ersten Lebensjahres am plötzlichen Kindstod sterben.

Dazu erklärt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans:
„Es ist mir ein großes Anliegen, dass Kinder schon im Mutterleib und später in der Familie vor den Gefahren des Tabakrauchens geschützt werden. Deshalb setze ich mich dafür ein, werdende Mütter nachhaltig über die Folgen des Rauchens aufzuklären. Zu einer guten Prävention gehört, dass werdende Mütter von ihrem Arzt auf die Gefahren des Rauchens in der Schwangerschaft hingewiesen und mit konkreten Angeboten zur Tabakentwöhnung unterstützt werden. Diese notwendigen Hilfen für Schwangere dürfen nicht an der Finanzierung scheitern. Die Gesundheit unserer Kinder muss Vorrang haben, deshalb sollte in Gegenwart von Kindern überhaupt nicht geraucht werden.“

Auch auf öffentlichen Kinderspielplätzen sieht Mechthild Dyckmans noch Handlungsbedarf: „Weggeworfene Zigarettenkippen auf Spielplätzen sind eine ernst zu nehmende Gefahrenquelle für Kinder, da sie beim Verschlucken schwere Vergiftungserscheinungen verursachen können. Landesgesetzliche oder kommunale Rauchverbote auf Spielplätzen sind deshalb der richtige Weg, um dieser Gesundheitsgefahr zu begegnen.“

Der neue Report des DKFZ „Schutz der Familie vor Tabakrauch“ macht deutlich, welche gesundheitlichen Schäden Kinder und Jugendliche erleiden können, wenn ihre Eltern zu Hause rauchen. Mehr als 1,7 Millionen Kinder müssen in Deutschland jeden Tag zu Hause Tabakrauch einatmen. Passivrauchende Kinder leiden häufiger an Atemwegserkrankungen, Mittelohrentzündungen und Asthma.

Für Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im DKFZ, kommt einem rauchfreien Zuhause eine ganz besondere Bedeutung zu: „Wo immer sich Kinder aufhalten, sollten Erwachsene dafür sorgen, dass nicht geraucht wird. Dies gilt für Familienfeste genauso wie für öffentliche Veranstaltungen in Gemeindesälen oder Festzelten oder bei Vereinen. Kinder sind nicht nur zu Hause, sondern auch an anderen Orten nur unzureichend vor den Schadstoffen des Tabakrauchs geschützt. Besonders hoch ist die Tabakrauchbelastung in Privat-PKW, wenn dort geraucht wird: Die Luft kann dort so verqualmt sein, wie in verrauchten Kneipen.“

Der Report gibt Handlungsempfehlungen, wie rauchende Eltern zu einem Rauchstopp motiviert werden können. Erforderlich sind danach auch klare Regelungen, die alle von Kindern genutzten Räume rauchfrei machen.

„Es ist nicht nur eine Aufgabe der Eltern, ihre Kinder vor Tabakrauch zu schützen, sondern auch eine Aufgabe der Politik“, so Pötschke-Langer. „Wirksame politische Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch bestehen in einem umfassenden Nichtraucherschutz für Sportstätten, Gemeindesäle und Festzelte sowie für alle Einrichtungen, zu denen Familien Zutritt haben. Ein gesetzliches Rauchverbot im Auto in Anwesenheit von Schwangeren und Kindern sollte ernsthaft geprüft werden. Einem solchen Rauchverbot würden derzeit mehr als 90 Prozent der deutschen Bevölkerung zustimmen – Raucher und Nichtraucher praktisch gleichermaßen.“

Der Report kann im Internet unter www.tabakkontrolle.de und www.drogenbeauftragte.de abgerufen werden.

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Dr. Stefanie Seltmann idw

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