Gesetzliche Unfallversicherung: Persönlich Budgets werden noch selten in Anspruch genommen

Sinn und Zweck des Persönlichen Budgets ist ein Mehr an Selbstbestimmung.
Bislang machen nur wenige Menschen von dieser Option Gebrauch. Ein Forschungsprojekt soll jetzt die Ursachen klären.

Im Jahr 2008 ist mehr als 900 Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung ein Persönliches Budget genehmigt worden. Das geht aus Zahlen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die deren Spitzenverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vorliegen.

„Die Zahl der Persönlichen Budgets steigt, insgesamt ist es aber nach wie vor selten“, sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Breuer. „Wir wollen daher untersuchen, welche Hindernisse es für die Beantragung gibt und ob wir hier zusätzliche Hilfestellung geben können.“

Seit Anfang 2008 können rehabilitationsbedürftige Menschen ihre Teilhabeleistungen statt als Sachleistung als Geldleistung beanspruchen, mit der sie selbstständig die Sachleistung kaufen können. Sinn und Zweck des Persönlichen Budgets ist ein Mehr an Selbstbestimmung. Ob und wann das Persönliche Budget geeignet ist, hängt von der Art der Leistung und den Umständen des Einzelfalls ab. Die Qualität der Leistung und die Versorgung dürfen nicht leiden, auch dürfen keine höheren Kosten entstehen.

„Die Unfallversicherung steht dem Persönlichen Budget positiv gegenüber“, so Dr. Breuer. „Denn es ist seit jeher unsere Aufgabe, die Teilhabe nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen und Berufskrankheiten zu fördern und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.“ Allerdings gehe der Verband davon aus, dass sich gerade bei Versicherten, die bereits seit Jahren Leistungen der Unfallversicherung erhalten, vieles eingespielt habe. „Die Versicherten kommen daher vielleicht nicht auf die Idee, ein Persönliches Budget zu beantragen.“

Daher beteiligt sich die DGUV am Programm der Bundesregierung zur Strukturverstärkung und Verbreitung Persönlicher Budgets mit dem Forschungsprojekt „Pro-Budget“. Das Projekt wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.

Untersucht wird, welche Umstände die Beantragung Persönlicher Budgets fördern oder hindern. Gleichzeitig sollen geeignete Unterstützungsmöglichkeiten entwickelt werden, die bei der Beantragung und auch dem selbständigen Management Persönlicher Budgets helfen. In der ersten Phase sollen durch einen Arbeits- oder Wegeunfall schwerstverletzte Menschen, die bereits im Leistungsbezug der Unfallversicherung stehen, aufgesucht, informiert und individuell zum Persönlichen Budget beraten werden. In der zweiten Phase sollen diejenigen, die ein Persönliches Budget beantragt und genutzt haben, zu ihren Erfahrungen hierzu befragt werden.

Damit bei diesem Projekt die Interessen der betroffenen Menschen ausreichend wahrgenommen werden, steht dem Projektteam eine Vertreterin des Sozialverbandes VdK e. V. Deutschland beratend zur Seite. Die wissenschaftliche Begleitung wird durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sichergestellt. Erste Zwischenergebnisse werden für April 2010 erwartet.

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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Stefan Boltz
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