Berufsgenossenschaften: Lärmschutz nachweislich erfolgreich

Danach ist der Rückgang von Fällen schwerer Lärmschwerhörigkeit in den letzten zehn Jahren nachweislich das Ergebnis von Lärmschutzmaßnahmen, die 1974 mit der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Lärm“ eingeführt wurden. Hierzu zählen zum Beispiel die Auswahl lärmarmer Maschinen für neue Arbeitsplätze oder die Bereitstellung von Gehörschutzmitteln durch den Arbeitgeber.

Zwar ist die Lärmschwerhörigkeit nach den Hauterkrankungen noch immer die häufigste Berufskrankheit. Seit 1996 zeigt die Statistik jedoch eine deutlich rückläufige Zahl neuer Renten für eine berufliche Lärmschwerhörigkeit: Sie sank von damals 1.425 Fällen auf 486 Fälle im Jahr 2005. Gleichzeitig stieg das mittlere Alter, in dem ein beruflicher Gehörschaden erstmals festgestellt wird, von knapp 56 Jahre (1981) auf etwa 60 Jahre (2001). Die Zahl der anerkannten Berufskrankheiten ging von knapp 8.000 Mitte der 90er Jahre auf zuletzt rund 5.500 zurück.

„Dieser Trend ist unumstritten positiv“, bestätigt Dr. Martin Liedtke, Lärmexperte im BGIA. „Aber unklar war bisher, ob er wirklich das Ergebnis konsequenten Lärmschutzes ist oder vielleicht nur die Folge wirtschaftlicher und demographischer Veränderungen.“ Um diese Frage zu klären, verglich der promovierte Physiker die statistischen Daten mit Modellberechnungen. Diese Berechnungen basieren auf der Internationalen Akustiknorm ISO 1999; sie beschreibt ein mathematisches Modell, mit dem sich abschätzen lässt, welchen Einfluss Lärmpegel und Belastungszeiten auf die Entstehung von Hörschäden haben.

Ein Vergleich dieser Berechnungen mit den Daten aus der Berufskrankheitenstatistik macht klar: Die sinkenden Fallzahlen sind tatsächlich der Effekt geringerer Lärmbelastung durch konsequente Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Von einer bis zu 100 Prozent wirksamen Prävention kann vor allem bei besonders schweren Lärmschwerhörigkeitsfällen ausgegangen werden, das heißt dort, wo allein aufgrund des Hörschadens eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vorliegt. Liedtkes Fazit: „Lärmschutz war und ist effektiv und damit für die Betriebe lohnend! Die um 5 Dezibel (A) niedrigeren Auslösewerte für Präventionsmaßnahmen der neuen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung machen daher Sinn.“

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