BVDVA zur weltweiten Zunahme von Arzneimittelfälschungen

Arzneimittelfälschungen nehmen zu. Nach Angaben der amerikanischen Gesundheitsbehörde Food and Drug Administration (FDA) wurden im vergangenen Jahr weltweit gefälschte Arzneimittel im Wert von zirka 35 Milliarden US-Dollar gehandelt. Auch Europa macht diesen gefährlichen Trend mit: Wurden im Jahr 2004 in Europa 43 Fälle von Medikamentenfälschungen bekannt, waren es im Jahr 2005 bereits 130, so die Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton (München).

Der Vorsitzende des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA), Johannes Mönter, erklärt hierzu: „Bei zugelassenen, deutschen Versandapotheken sind die Verbraucher auf der sicheren Seite. Denn zugelassene Versandapotheken sind immer Präsenzapotheken mit der Sondererlaubnis zum Arzneimittelvertrieb, die behördlich überwacht werden. Damit sind sie ebenso sicher wie die Apotheke vor Ort.“

Das Risiko, gefälschte Medikamente zu bekommen, sei bei dubiosen Internethändlern besonders groß. „Diese preisen Wundermittel an und liefern rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept. Seriöse Versender erkennt man eindeutig am Impressum auf der Website im Internet“, so Apotheker Mönter. Bei zugelassenen Versandapotheken sei dort namentlich der verantwortliche Apotheker genannt, die zuständige Apothekerkammer sowie die Postanschrift der Versandapotheke.

Diese sichere Identifizierung seriöser Anbieter sei für den Verbraucher gerade im Fall von möglichen Reklamationen wichtig. Fehlten solche Angaben auf der Website der Versandapotheke, sollten die Verbraucher dort nicht kaufen. Denn dann sei die Versandapotheke nicht identifizierbar und im Falle von Problemen nicht dingfest zu machen. Eine Auswahl seriöser Anbieter sei auf der Website des Verbandes unter www.bvdva.de „Wir über uns“ registriert.

Im Gegensatz zu den meisten Präsenzapotheken können Versandapotheken ihre Kunden schnell über Arzneimittelzwischenfälle informieren. „Wenn Arzneimittel – aus welchen Gründen auch immer – zurückgerufen werden, können wir Versandapotheker sofort unsere Kunden identifizieren, die mit dem entsprechenden Mittel beliefert wurden und sie warnen. Denn wir kennen unsere Kunden“, erklärt Mönter.

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollen die Verbraucher drei Tipps berücksichtigen: 1) Arzneimittel nur in der Apotheke oder zugelassenen Versandapotheke kaufen; 2) Finger weg von Arzneimitteln, deren Verpackung bereits mangelhaft, beschädigt oder verschmutzt sind; 3) Bei der Arzneimittelpackung darauf achten, dass der Name des Medikamentes, das Verfallsdatum, die Chargennummer sowie der Herstellername angegeben sind.

Rückfragen für die Presse:
Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Kerstin Kilian
Wandschicht 15
33154 Salzkotten
Tel: 05258 / 991113 / Mob: 0170 / 2824620
E-Mail: info@bvdva.de

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