Solarium-Check für Unverbesserliche

Gemeinsame Aktion gegen Hautkrebs

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) tritt erstmals gemeinsam mit der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V. (ADP) an die Öffentlichkeit: Angesichts nach wie vor steigender Tendenzen bei den Hautkrebserkrankungen ist es dringend erforderlich, die Bevölkerung gezielt über gesundheitliche Risiken ultravioletter (UV)-Strahlung aufzuklären und Schutzmaßnahmen zu verbessern. Die Deutsche Krebshilfe setzt damit ihre erfolgreiche Kampagne fort, mit der sie vor der Benutzung von Solarien warnt.

Es besteht wissenschaftlich kein Zweifel daran, dass ultraviolette Strahlung ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen kann. Betroffen davon sind vor allem Haut, Auge und Immunsystem. Neben den akuten Wirkungen – wie Sonnenbrand oder Bindehautentzündung – geben mögliche langfristige Wirkungen Anlass zur Besorgnis. Dazu gehört insbesondere der Hautkrebs, aber auch Linsentrübungen des Auges. Diese schädlichen Wirkungen werden nicht nur durch natürliche UV-Strahlung der Sonne ausgelöst, sondern auch durch künstliche UV-Strahlung in Solarien.

„Gesunde Bräune ist im Solarium nicht zu haben! Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, sollte künstliche UV-Strahlung in Solarien zu rein kosmetischen Zwecken, zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens oder zur Gesundheitsprophylaxe grundsätzlich nicht genutzt werden“, betonte BfS-Präsident Wolfram König heute auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von BfS, ADP und Deutscher Krebshilfe. „Für Kinder, Jugendliche und Menschen mit dem empfindlichen Hauttyp I ist dies besonders zu beachten. Sie sollten in keinem Fall der Strahlung von Solarien und UV-Heimsonnen ausgesetzt werden. Wer dennoch ins Solarium gehen will, sollte zumindest zur persönlichen Risikobewertung einen „Solarium-Check“ durchführen und danach sein Vorhaben überdenken.“ Der Solarium-Check wurde gemeinsam vom BfS, ADP und der Deutschen Krebshilfe entwickelt. Damit kann jeder die Mindestkriterien prüfen, die ein Solarium erfüllen sollte. Ausgenommen von dieser Warnung bleiben medizinische Indikationen.

Die Solarien-Betreiber wurden im Vorfeld umfassend über die erforderlichen Qualitätskriterien ihrer Geräte informiert. Außerdem werden derzeit gemeinsam von BfS, ADP und Deutscher Krebshilfe detaillierte Kriterien für eine Zertifizierung von Solarien erarbeitet. Das BfS empfiehlt dringend, nur solche Solarien zu betreiben, die diesen Kriterien entsprechen. „Sollte diese Empfehlung in absehbarer Zeit nicht überprüfbar umgesetzt werden, sind aus Gründen der Gesundheitsvorsorge gesetzgeberische Initiativen notwendig“, so BfS-Präsident König.

Professor Dr. Eckard Breitbart von der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention gab potentiellen Solarienbenutzern ergänzend folgende Hinweise: „Prüfen Sie, ob Sie zu den Risikogruppen gehören. Dazu zählen Personen mit auffälligen, besonders vielen oder großen Pigmentmalen sowie Menschen, die zu Sommersprossen neigen oder viele Sonnenbrände in der Kindheit erlitten haben. Ein besonderes Risiko tragen auch Personen, die an Hautkrebs oder Vorstufen davon erkrankt sind, schon einmal daran erkrankt waren, oder eine familiäre Veranlagung dazu besitzen.“

BfS, ADP und Deutsche Krebshilfe geben den Bürgern darüber hinaus folgende Hinweise:

  • Das Risiko von Solarienbesuchen lässt sich mindern, wenn nur Solarien aufgesucht werden, die den Anforderungen der Strahlenschutzkommission entsprechen.
  • Hautrötungen sind zu verhindern, indem die Bestrahlungsdauer begrenzt wird.
  • Es sollten keine Sonnenschutzmittel verwendet werden. Einige Stunden vor der Bestrahlung sind keine Duftstoffe zu verwenden und Kosmetika zu entfernen.
  • Während der Bestrahlung im Solarium ist eine Schutzbrille zu tragen.
  • Auf eine Vorbräunung in Solarien, beispielsweise vor dem Urlaub, sollte verzichtet werden.

Das BfS wird zukünftig mit der ADP und der Deutschen Krebshilfe gemeinsam zu diesem Thema verstärkt an die Öffentlichkeit treten. Durch konsequente Fortführung der Forschung wird das BfS dazu beitragen, die noch bestehenden offenen Fragen – etwa zu den genauen Entstehungsmechanismen des Melanoms und über mögliche Risikofaktoren – zu klären.

Sie finden den „Solarium-Check“

  • im Infoblatt „Solarienbenutzung erhöht das gesundheitliche Risiko“
    Bestelladresse: Bundesamt für Strahlenschutz, Presse- und Öffentlich-keitsarbeit, Postfach 100149, 38201 Salzgitter
  • in der Broschüre „Selbstverteidigung für Solariumgänger“
    Bestelladresse: Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention e.V., Postfach 100745, 20005 Hamburg, oder Deutsche Krebshilfe, Thomas-Mann-Straße 40, 53111 Bonn.

Interviewpartner auf Anfrage!

Media Contact

Dr. med. Eva M. Kalbheim-Gapp idw

Weitere Informationen:

http://www.krebshilfe.de

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