Gutachten unterstreicht: Fluglärm belastet die Menschen

Arbeitskreis Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt veröffentlicht Gutachten und beendet seine Tätigkeit

Über dreißig Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch Fluglärm belästigt. Zur Lärmbelästigungen tragen auch Kommunikationsprobleme, Beeinträchtigungen bei der Arbeit, Störungen des Schlafes sowie der Erholung bei. Das geht aus dem Gutachten „Fluglärm 2004“ hervor, welches der Interdisziplinäre Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt (UBA) heute veröffentlicht. Die 113-seitige Stellungnahme der acht Lärm-Wissenschaftler stellt die Auswirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit der Menschen, auf die kognitive Entwicklung sowie soziale und ökonomische Folgen dar. Der Präsident des Amtes, Prof. Dr. Andreas Troge, sagt dazu: „Das Gutachten zeigt erneut: Lärm belästigt nicht nur – er belastet die Gesundheit der Menschen. Neben Begrenzungswerten für Fluglärm, zum Beispiel für die Nacht, brauchen wir auch noch bessere Technik für noch leisere Flugzeuge, denn weniger Fluglärm hilft, möglichen Erkrankungen der Bevölkerung auf Dauer vorzubeugen.“

Die Stellungnahme des Arbeitskreises enthält auch Hinweise zur Messung und Beurteilung des Fluglärms, zur Bewertung geeigneter Schallschutzmaßnahmen sowie zur besonderen Berücksichtigung schutzbedürftiger Personen bei der Festsetzung für Grenz- oder Richtwerte für Fluglärm. Die Mitglieder des Arbeitskreises befürworten für die Beurteilung des Fluglärms zum Beispiel eine Angleichung der Parameter an die Bewertungs- und Beurteilungsverfahren, die für den Straßen- und Schienenverkehrslärm entwickelt wurden. Hinsichtlich nächtlicher Lärmwirkungen empfiehlt der Arbeitskreis eine Bewertung nach Maximalpegeln und dem Mittelungspegel.

Die Belästigung ist als Hauptwirkung des Umweltlärms anzusehen. Es gibt Hinweise darauf, dass sich an Flugplätzen der Anteil der Betroffenen, der sich durch Fluglärm belästigt fühlt, in den vergangenen 30 Jahren bei gleicher Lärmbelastung deutlich erhöht hat. Bei neuen und wesentlich geänderten Flughäfen ist mit stärkeren Lärmbelästigungen der Bevölkerung zu rechnen als an Flugplätzen mit so genanntem quasi-stationärem Betrieb. Die Wirkungen des Lärms sind sehr unterschiedlich: Dass Lärm die Sprache, das Gedächtnis und die Konzentration – sowohl in der Schule als auch zu Hause – beeinträchtigt, wird an Untersuchungsbeispielen zur kognitiven Entwicklung gezeigt. Diese Wirkungen sind eng mit Kommunikationsstörungen verknüpft – um diese zu vermeiden, ist ein gutes bis sehr gutes Sprachverstehen für die Kommunikation anzustreben.

Lärm kann zweifelsohne die Gesundheit beeinträchtigen. Würde es gelingen, die Belastung durch Fluglärm so zu begrenzen, dass keine langfristig wiederholten Schlafstörungen oder langfristig starken Belästigungen entstünden, so könnte lärmbedingten Erkrankungen weitgehend vorgebeugt werden. Dazu können Begrenzungswerte für Fluglärm dienen. Die Entstehung lärmbedingter Erkrankungen ließe sich so verhüten.

Die Autoren verstehen die Stellungnahme als einen Beitrag zur Risikobeurteilung mit Blick auf die anstehenden Entscheidungen zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm.Mit der Stellungnahme zu Fluglärmwirkungen beendet der interdisziplinäre Arbeitskreis für Lärmwirkungsfragen seine Tätigkeit. Troge dazu: „Die Professoren haben über Jahre hinweg eine hervorragende Arbeit geleistet und mit ihren Gutachten gezeigt, wie Lärm auf die Gesundheit der Bevölkerung wirkt. Dafür mein besonderer Dank.“

Dem Arbeitskreis gehörten an:

Prof. Dr. Rainer Guski, Bochum; Dir. und Prof. i. R. Dr. Hartmut Ising, Falkensee; Prof. Dr. Dr. Gerd Jansen, Heiligenhaus; Prof. Dr. Peter Költzsch, Dresden; Prof. Dr. Klaus Scheuch, Dresden; Prof. Dr. August Schick, Oldenburg; Prof. Dr. Wolfgang Schönpflug, Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Manfred Spreng, Erlangen.

Media Contact

Jana Schmidt idw

Weitere Informationen:

http://www.umweltbundesamt.de

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