Schutz vor Listerien: Keine rohen tierischen Produkte für Schwangere

Da auch Lebensmittel mit Listerien verunreinigt seien können, empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) diesen Menschen besonders auf Lebensmittelhygiene zu achten. Die Bakterien gelangen häufig bereits beim Melken und Schlachten auf die Lebensmittel. Deshalb sollten empfindliche Personen Lebensmittel tierischen Ursprungs vorsorglich nicht roh verzehren.

Dazu zählt etwa rohes Fleisch, Rohwurst wie Tee- und Mettwurst, aber auch Weichkäse aus Rohmilch wie Morbier oder Roquefort. Bei mangelhafter Hygiene können auch verarbeitete Lebensmittel betroffen sein. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Fischerzeugnisse wie Räucherlachs und Graved Lachs und für Feinkostsalate. Da Listerien sich auch bei Käse aus pasteurisierter Milch auf der Rinde ansiedeln können, ist die Käserinde immer zu entfernen.

Die Keime können sich sogar noch im Kühlschrank und in Vakuumverpackungen vermehren. Deshalb ist Betroffenen zu raten, bereits beim Einkauf von vakuumverpackten Lebensmitteln auf lange Mindesthaltbarkeitsfristen zu achten. Die Ware sollte dann kühl gelagert und zügig verbraucht werden, angebrochene Verpackungen in zwei bis drei Tagen.

Auf vorgefertigte und in Beuteln verpackte Blattsalate ist vorsichtshalber zu verzichten. Durch Erhitzungsverfahren wie Kochen, Braten oder Pasteurisieren werden Listerien abgetötet. Deswegen sind alle unmittelbar vor dem Verzehr erhitzte Lebensmittel, also zum Beispiel frisch gekochte Speisen, aber auch frisch geöffnete, pasteurisierte Milchprodukte und Konserven sowie unter Erhitzung hergestellte Fleischwaren frei von Listerien.

In den vergangenen Jahren haben Infektionen mit Listerien europaweit zugenommen. In Deutschland werden jedes Jahr 500 Fälle gemeldet. Symptome sind Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, bei schwerem Verlauf auch Blutvergiftung und Gehirnhautentzündung. Bei Schwangeren kann eine Listeriose unter Umständen eine Fehlgeburt auslösen. Für gesunde Erwachsene besteht in der Regel keine Gefahr.

aid, Heike Kreutz, Dr. Maike Groeneveld

Weitere Informationen: Ein Merkblatt mit „Verbrauchertipps zum Schutz vor lebensmittelbedingten Listerieninfektionen“ des Bundesinstituts für Risikobewertung finden Sie unter www.bfr.bund.de, Rubrik „Publikationen/Merkblätter für Verbraucher“.

Fragen zum Thema beantworten aid-Experten im Forum „Ernährung in der Schwangerschaft“ auf www.was-wir-essen.de. Mehr Informationen zur Ernährung in der Schwangerschaft einschließlich einer Lebensmitteltabelle finden Sie unter www.aid.de.

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